In Kürze

  • Der Waadtländer Grünen-Nationalrat und Anwalt Raphaël Mahaim hat Anfang September 2026 bei der Bundesversammlung eine parlamentarische Initiative eingereicht, die das Verfahrensrecht so ändern soll, dass der eigentliche Entscheidungsprozess bei Gerichtsurteilen zwingend bei den Magistratspersonen selbst verbleibt.
  • Mahaim begründet den Vorstoss damit, dass blosse Praxisempfehlungen zum KI-Einsatz nicht ausreichten, um Missbräuche in diesem heiklen Bereich der Rechtsprechung zu verhindern, und wirft damit die grundsätzliche Frage auf, ob künstliche Intelligenz aus richterlichen Entscheiden ganz verbannt werden soll.
  • Der Vorstoss reiht sich in eine wachsende parlamentarische Auseinandersetzung mit KI in der Justiz ein: Bereits im Juni 2026 hatte der Nationalrat einer Motion seiner Rechtskommission zugestimmt, welche die Strafprozessordnung im Hinblick auf digitale Ermittlungsmethoden wie Gesichtserkennung, Deepfakes und KI-Beweismittel überarbeiten will.

Was ist passiert?

Der Waadtländer Grünen-Nationalrat Raphaël Mahaim, von Beruf Anwalt, hat Anfang September 2026 bei den eidgenössischen Räten eine parlamentarische Initiative eingereicht, die den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Rechtsprechung gesetzlich einschränken soll. Konkret verlangt der Vorstoss eine Anpassung des Verfahrensrechts, damit der eigentliche Entscheidungsprozess bei Gerichtsurteilen ausdrücklich in den Händen der urteilenden Magistratspersonen verbleibt – unabhängig davon, welche KI-gestützten Hilfsmittel im Vorfeld eines Entscheids zum Einsatz kommen. Wie Le Temps berichtete, begründet Mahaim den Vorstoss damit, dass er befürchte, blosse Praxisempfehlungen und interne Leitlinien der Gerichte reichten nicht aus, um Missbräuche in diesem besonders sensiblen Bereich zu verhindern.

Der Vorstoss fällt in eine Phase wachsender parlamentarischer Aufmerksamkeit für das Verhältnis von künstlicher Intelligenz und Justiz in der Schweiz. Bereits im Juni 2026 hatte der Nationalrat einer Motion seiner Rechtskommission zugestimmt, die eine Überarbeitung der Strafprozessordnung im Hinblick auf digitale Ermittlungsmethoden fordert – von Gesichtserkennungssoftware über Deepfakes bis zu KI-gestützten Beweismitteln. Mahaims Initiative geht insofern weiter, als sie nicht bei der Beweiserhebung ansetzt, sondern direkt beim Urteil selbst: der Frage, wer – Mensch oder Maschine – am Ende eines Gerichtsverfahrens tatsächlich entscheidet.

Warum ist das wichtig?

Die Initiative markiert einen Wendepunkt in der bisherigen Schweizer Debatte über KI-Regulierung, die sich bislang vor allem auf Transparenz, Datenschutz und allgemeine Aufsichtsstrukturen konzentrierte, wie sie etwa das Bundesamt für Justiz in seiner für Ende 2026 angekündigten Vernehmlassungsvorlage vorsieht. Mahaims Vorstoss zielt demgegenüber auf einen einzelnen, besonders heiklen Anwendungsfall: die Nutzung von KI im Kerngeschäft der Gerichte selbst. Das unterscheidet ihn von horizontalen, branchenübergreifenden Regulierungsansätzen und folgt stattdessen einer sektorspezifischen Logik, wie sie etwa der EU AI Act mit seiner Einstufung von KI-Systemen zur Entscheidungsunterstützung in der Justiz als «Hochrisiko»-Anwendung bereits verfolgt.

Ob die Initiative Erfolg hat, ist offen: Parlamentarische Initiativen einzelner Ratsmitglieder durchlaufen zunächst eine Vorprüfung durch die zuständige Kommission, die über Folgegeben oder Nichtfolgegeben entscheidet, bevor ein Gesetzestext überhaupt ausgearbeitet wird. Losgelöst vom konkreten Ausgang zeigt der Vorstoss aber, dass die Frage, wie viel KI-Unterstützung bei einem Gerichtsurteil zulässig sein soll, in der Schweiz nicht mehr nur akademisch diskutiert, sondern bereits konkret auf Bundesebene politisch bearbeitet wird – befeuert auch durch erste kantonale Praxisfälle, in denen Gerichte KI-Tools testweise einsetzen.

Was bedeutet das für die Schweiz?

Redaktionelle Einordnung: Die folgenden Schlussfolgerungen beziehen sich auf die genannten Quellen. Sie sind keine zusätzlichen Meldungen der Originalquelle.

  • Sollte die Initiative die parlamentarische Vorprüfung überstehen, wäre sie einer der ersten konkreten Gesetzesvorschläge auf Bundesebene, der den Einsatz von KI im Kerngeschäft der Rechtsprechung – dem eigentlichen Urteil – explizit regelt, statt nur allgemeine Grundsätze zur KI-Nutzung in der Verwaltung zu formulieren.
  • Für Kantone, die bereits mit KI-Anwendungen in der Justiz experimentieren – etwa ein Luzerner Gericht, das ein KI-Tool zur Unterstützung bei der Strafzumessung getestet hat –, hätte eine bundesrechtliche Vorgabe zur Rolle der KI im Entscheidungsprozess unmittelbare praktische Konsequenzen und würde den Handlungsspielraum für kantonale Pilotprojekte einschränken oder klarer definieren.
  • International stuft der EU AI Act KI-Systeme zur Unterstützung richterlicher Entscheidungen bereits als «Hochrisiko» ein und unterwirft sie strengen Auflagen; Mahaims Initiative zeigt, dass sich auch in der Schweiz – die im Grundsatz auf einen zurückhaltenderen Regulierungsansatz setzt – für besonders sensible Anwendungsfelder wie die Justiz eine strengere, sektorspezifische Regulierung abzeichnen könnte.

Verwendete Quellen

Le Temps berichtete Anfang September 2026 über die eingereichte parlamentarische Initiative; weitere Medien ordneten die Vorlage im Kontext der laufenden Debatte um KI in der Schweizer Justiz zusätzlich ein.

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  • Le Temps Le Temps Originaldatum nicht erfasst Rolle: Ausgangsquelle · Zugriff: technisch erreichbar · Abruf am 9. September 2026

Häufige Fragen

Was ist die Kernaussage zu Nationalrat Mahaim will Einsatz von KI bei Gerichtsentscheiden gesetzlich einschränken?

Der Waadtländer Grünen-Nationalrat und Anwalt Raphaël Mahaim hat Anfang September 2026 bei der Bundesversammlung eine parlamentarische Initiative eingereicht, die das Verfahrensrecht so ändern soll, dass der eigentliche Entscheidungsprozess bei Gerichtsurteilen zwingend bei den Magistratspersonen selbst verbleibt.

Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?

Sollte die Initiative die parlamentarische Vorprüfung überstehen, wäre sie einer der ersten konkreten Gesetzesvorschläge auf Bundesebene, der den Einsatz von KI im Kerngeschäft der Rechtsprechung – dem eigentlichen Urteil – explizit regelt, statt nur allgemeine Grundsätze zur KI-Nutzung in der Verwaltung zu formulieren.

Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?

Le Temps berichtete Anfang September 2026 über die eingereichte parlamentarische Initiative; weitere Medien ordneten die Vorlage im Kontext der laufenden Debatte um KI in der Schweizer Justiz zusätzlich ein.