1. Quellen auswählen

Berücksichtigt werden Originalmitteilungen von Unternehmen, Behörden und Forschungseinrichtungen sowie etablierte Fach- und Nachrichtenmedien. Jede Meldung muss eine direkt erreichbare Ausgangsquelle besitzen.

2. Eigenständig zusammenfassen

Wir übernehmen keine vollständigen Artikel und übersetzen Texte nicht Satz für Satz. Die Kernaussagen werden in eigener Sprache verdichtet. Wörtliche Zitate werden nur kurz und mit eindeutiger Zuordnung verwendet.

3. Für die Schweiz einordnen

Jeder Beitrag beantwortet, weshalb die Entwicklung für Menschen, Unternehmen, Bildung, Verwaltung oder Forschung in der Schweiz relevant sein kann. Wo kein belastbarer Schweizer Bezug besteht, wird keine künstliche Verbindung hergestellt.

4. KI-Unterstützung transparent einsetzen

Unser täglicher Ablauf erstellt Zusammenfassungen mit KI-Unterstützung und veröffentlicht sie nach automatischen Struktur- und Linkprüfungen. Das ist keine vollständige Faktenprüfung. Solche Beiträge tragen den Hinweis «Automatisch aufbereitet». Eine menschliche Prüfung wird nur ausgewiesen, wenn eine verantwortliche Person und der Zeitpunkt dokumentiert sind.

5. Prüfen und korrigieren

«Redaktionell geprüft» bedeutet, dass eine namentlich dokumentierte Person Quelle, Datum, zentrale Aussagen und Schweizer Einordnung kontrolliert hat. Bei älteren Beiträgen ohne diesen Nachweis steht «Manuelle Prüfung nicht dokumentiert». Ein erfolgreicher Quellenabruf bestätigt nur die technische Erreichbarkeit; er bestätigt keine Tatsachen. Fehlende Originaldaten und nicht erfolgreiche Abrufe werden beim Quellenblock genannt.

Die Schweizer Einordnung enthält redaktionelle Schlussfolgerungen. Sie ist von der Zusammenfassung der Ausgangsmeldung getrennt. Konkrete Zusatzbehauptungen benötigen eigene Quellen. Hinweise mit Artikel-Link und Beleg erreichen uns über info@webdesign-ai.ch. Korrekturen erhalten ein eigenes Änderungsdatum.