In Kürze
- Am 8. September 2026 begann vor dem US-Bundesgericht für den Nordbezirk Kaliforniens der Jury-Prozess in der Sammelklage «Andersen v. Stability AI», die die Illustratorinnen Sarah Andersen, Kelly McKernan und Karla Ortiz sowie weitere Kunstschaffende bereits 2023 gegen Stability AI, Midjourney, DeviantArt und Runway eingereicht hatten.
- Nachdem Richter William Orrick am 12. August 2026 einen Abweisungsantrag der Beklagten verworfen hatte, liess das Gericht die sogenannte «Modell-Theorie» zur Verhandlung zu: Wonach das trainierte Bildgenerierungsmodell Stable Diffusion selbst – nicht nur seine Ausgaben – als unrechtmässige Kopie der zum Training verwendeten Kunstwerke gelten könnte, weil es komprimierte Transformationen dieser Werke in sich trägt.
- Im Zentrum des Verfahrens steht der Trainingsdatensatz LAION mit rund 5 Milliarden aus dem Internet zusammengetragenen Bildern; es handelt sich um den ersten Fall, in dem Kunstschaffende selbst – statt Verlage oder Rechteinhaberfirmen – vor einer Jury gegen die ungefragte Nutzung ihrer Werke für KI-Training vorgehen.
Was ist passiert?
Am 8. September 2026 hat vor dem US-Bundesgericht für den Nordbezirk Kaliforniens der Jury-Prozess im Verfahren «Andersen v. Stability AI» begonnen. Geklagt hatten bereits im Januar 2023 die Illustratorinnen Sarah Andersen, Kelly McKernan und Karla Ortiz gemeinsam mit weiteren Kunstschaffenden gegen die Unternehmen Stability AI, Midjourney, DeviantArt und Runway AI. Sie werfen den Beklagten vor, ihre urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis zum Training der Bildgeneratoren Stable Diffusion und verwandter Systeme verwendet zu haben. Es handelt sich um den ersten Fall in den USA, in dem Kunstschaffende selbst als Sammelkläger gegen ein generatives KI-Unternehmen vor eine Jury ziehen, statt dass wie in anderen Verfahren Verlage oder Rechteinhaberfirmen klagen.
Den Weg zum Prozess ebnete eine Entscheidung von Richter William Orrick vom 12. August 2026, mit der er einen Abweisungsantrag von Stability AI und Midjourney verwarf. Entscheidend dabei: Das Gericht liess die sogenannte «Modell-Theorie» zur Verhandlung zu, wonach nicht erst die Bildausgaben eines KI-Systems, sondern bereits das trainierte Modell selbst eine unrechtmässige Kopie der ursprünglichen Werke darstellen könnte – weil es komprimierte, mathematisch codierte Transformationen der Trainingsbilder enthalte. Im Zentrum des Verfahrens steht dabei der Datensatz LAION mit rund 5 Milliarden aus dem Internet gesammelten Bildern, mit dem Stability AI und andere Unternehmen ihre Bildgeneratoren trainierten.
Warum ist das wichtig?
Der Prozess gilt als richtungsweisend, weil er der erste US-Fall ist, in dem eine Jury – statt eines Richters im Rahmen eines Vergleichs oder eines schriftlichen Verfahrens – über eine zentrale Rechtsfrage des KI-Zeitalters entscheiden muss: Ist das Trainieren eines KI-Modells mit urheberrechtlich geschützten Werken eine zulässige «Fair Use»-Nutzung, oder verletzt bereits das resultierende Modell die Rechte der Urheberinnen und Urheber? Bisherige grosse Vergleiche, etwa im Verfahren «Bartz v. Anthropic», das Anfang September 2026 endgültig gerichtlich genehmigt wurde, haben diese Grundsatzfrage nicht abschliessend geklärt, sondern durch Zahlungen beigelegt.
Ein Sieg der Klägerschaft könnte die «Modell-Theorie» als rechtlich tragfähiges Argument etablieren und damit die Verhandlungsmacht von Kunstschaffenden gegenüber KI-Unternehmen weltweit stärken. Ein Sieg der Beklagten hingegen würde die bisherige, für die KI-Industrie günstige Rechtslage bestätigen, wonach das Training an sich als transformativ und damit urheberrechtlich unbedenklich gilt. So oder so dürfte das Urteil als Referenzpunkt für zahlreiche parallele Verfahren rund um Text-, Musik- und Videogeneratoren dienen.
Was bedeutet das für die Schweiz?
Redaktionelle Einordnung: Die folgenden Schlussfolgerungen beziehen sich auf die genannten Quellen. Sie sind keine zusätzlichen Meldungen der Originalquelle.
- Sollte die Jury der «Modell-Theorie» folgen, wonach bereits ein trainiertes KI-Modell selbst eine urheberrechtlich relevante Kopie darstellen kann, würde dies eine juristische Argumentationslinie etablieren, die auch für Schweizer Urheberrechtsdebatten relevant werden könnte – das geltende Urheberrechtsgesetz (URG) kennt bislang keine vergleichbare höchstrichterliche Auslegung zu KI-Trainingsmodellen.
- Auch Werke von Schweizer Illustratorinnen, Fotografinnen und Grafikerinnen dürften Teil des milliardenschweren LAION-Datensatzes sein, der dem Verfahren zugrunde liegt; ein für die Klägerschaft günstiger Ausgang könnte die Verhandlungsposition Schweizer Berufsverbände gegenüber KI-Anbietern in künftigen Lizenzgesprächen stärken, auch wenn das Urteil selbst nur US-Recht betrifft.
- Für Schweizer KMU, die Bildgeneratoren wie Stable Diffusion oder Midjourney kommerziell für Marketing und Werbung einsetzen, erhöht ein für die Klägerschaft positiver Prozessausgang das Risikobewusstsein: Wer urheberrechtlich beanstandete Trainingsdaten hinter sich hat, könnte für Nutzerinnen und Nutzer der Werkzeuge zu einem zusätzlichen Haftungs- und Reputationsrisiko werden, das sich in Lizenzverträgen und Versicherungsfragen niederschlagen dürfte.
Verwendete Quellen
Sigma Law Group berichtete am 6. September 2026 über den bevorstehenden Prozessbeginn; die Copyright Alliance und die NYU-Fachpublikation JIPEL ordneten den bisherigen Verfahrensverlauf zusätzlich ein.
Quellenstatus: 1 verlinkte Quelle · 0 von 1 Originaldaten verifiziert. Prüfregeln ansehen
- Sigma Law Group Sigma Law Group Originaldatum nicht erfasst Rolle: Ausgangsquelle · Zugriff: technisch erreichbar · Abruf am 9. September 2026
Häufige Fragen
Was ist die Kernaussage zu Erster KI-Copyright-Prozess vor einer US-Jury: Künstlerinnen gegen Stability AI startet?
Am 8. September 2026 begann vor dem US-Bundesgericht für den Nordbezirk Kaliforniens der Jury-Prozess in der Sammelklage «Andersen v. Stability AI», die die Illustratorinnen Sarah Andersen, Kelly McKernan und Karla Ortiz sowie weitere Kunstschaffende bereits 2023 gegen Stability AI, Midjourney, DeviantArt und Runway eingereicht hatten.
Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?
Sollte die Jury der «Modell-Theorie» folgen, wonach bereits ein trainiertes KI-Modell selbst eine urheberrechtlich relevante Kopie darstellen kann, würde dies eine juristische Argumentationslinie etablieren, die auch für Schweizer Urheberrechtsdebatten relevant werden könnte – das geltende Urheberrechtsgesetz (URG) kennt bislang keine vergleichbare höchstrichterliche Auslegung zu KI-Trainingsmodellen.
Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?
Sigma Law Group berichtete am 6. September 2026 über den bevorstehenden Prozessbeginn; die Copyright Alliance und die NYU-Fachpublikation JIPEL ordneten den bisherigen Verfahrensverlauf zusätzlich ein.