Kurzfassung
Richterin Araceli Martínez-Olguín am US-Bezirksgericht für den Nordbezirk von Kalifornien hat am 20. Juli 2026 den Vergleich im Verfahren Bartz gegen Anthropic endgültig genehmigt: Das KI-Unternehmen zahlt rund 1,5 Milliarden US-Dollar an Autorinnen, Autoren und Verlage – der grösste bekannte Sammelklage-Vergleich in der Geschichte des US-Urheberrechts.
- Richterin Araceli Martínez-Olguín am US-Bezirksgericht für den Nordbezirk von Kalifornien hat am 20. Juli 2026 den Vergleich im Verfahren Bartz gegen Anthropic endgültig genehmigt: Das KI-Unternehmen zahlt rund 1,5 Milliarden US-Dollar an Autorinnen, Autoren und Verlage – der grösste bekannte Sammelklage-Vergleich in der Geschichte des US-Urheberrechts.
- Der Vergleich deckt rund 483'000 Werke ab, die Anthropic von den Piraterie-Plattformen Library Genesis und Pirate Library Mirror heruntergeladen und für das Training seiner Claude-Modelle verwendet hatte; pro Werk fliessen umgerechnet rund 3'100 US-Dollar an die Rechteinhabenden, zusätzlich muss Anthropic die heruntergeladenen Originaldateien vernichten.
- Die Richterin wies alle 53 gegen den Vergleich eingereichten Einwände zurück; eine frühere Zwischenverfügung im selben Verfahren hatte bereits festgehalten, dass das Training mit legal erworbenen Büchern als «fair use» gilt, das Training mit raubkopierten Werken hingegen nicht – dieser Unterschied bildet die rechtliche Grundlage für den Vergleich.
Was ist passiert?
Richterin Araceli Martínez-Olguín vom US-Bezirksgericht für den Nordbezirk von Kalifornien hat am 20. Juli 2026 den Vergleich im Sammelklageverfahren Bartz gegen Anthropic endgültig genehmigt. Anthropic zahlt damit rund 1,5 Milliarden US-Dollar an eine Gruppe von Autorinnen, Autoren und Verlagen – der grösste bekannte Vergleich in einem Urheberrechtsstreit gegen ein KI-Unternehmen und zugleich einer der grössten Sammelklage-Vergleiche in der US-Rechtsgeschichte überhaupt. Der Vergleich deckt rund 483'000 Werke ab, die Anthropic von den Schattenbibliotheken Library Genesis und Pirate Library Mirror heruntergeladen hatte, um seine Sprachmodelle Claude zu trainieren. Umgerechnet entspricht dies rund 3'100 US-Dollar pro betroffenem Werk; die Klagequote unter den Berechtigten lag bei knapp 93 Prozent.
Die Richterin bezeichnete den Vergleich als «fair, angemessen und ausreichend» und wies alle 53 dagegen eingereichten Einwände zurück. Neben der Zahlung verpflichtet sich Anthropic, sämtliche von den Piraterie-Plattformen heruntergeladenen Originaldateien zu vernichten. Der Vergleich deckt ausschliesslich Ansprüche im Zusammenhang mit der vergangenen Beschaffung und dem Kopieren der Werke bis zum 25. August 2025 ab; Ansprüche im Zusammenhang mit von Claude erzeugten Ausgaben oder künftigem Verhalten sind davon ausdrücklich nicht erfasst. Den Anwältinnen und Anwälten der Klägerseite sprach das Gericht zudem ein Honorar von rund 101,5 Millionen US-Dollar zu.
Warum ist das wichtig?
Der Fall ist eng mit einer früheren Zwischenverfügung im selben Verfahren verknüpft: Richter William Alsup hatte bereits entschieden, dass das Training von KI-Modellen mit legal erworbenen, physisch gekauften Büchern unter die «fair use»-Doktrin des US-Rechts fällt – das Training mit von Piraterie-Plattformen heruntergeladenen Raubkopien hingegen nicht. Genau diese Differenzierung bildete die rechtliche Grundlage für die Klage und den nun genehmigten Vergleich. Für die gesamte KI-Branche ist damit ein konkreter, gerichtlich bestätigter Massstab gesetzt: Die Herkunft der Trainingsdaten entscheidet massgeblich über die rechtliche Haftung.
Der Vergleich dürfte weitere Verfahren gegen andere KI-Anbieter beeinflussen, die ebenfalls im Verdacht stehen, mit Inhalten aus Piraterie-Plattformen trainiert zu haben – darunter laufende Verfahren gegen KI-Musikdienste wie Suno und Udio. Beobachterinnen und Beobachter werten die hohe Zahlungssumme pro Werk als deutliches Signal an die Branche, dass die Beschaffung von Trainingsdaten aus zweifelhaften Quellen finanziell erhebliche Risiken birgt – auch dann, wenn ein Unternehmen inzwischen zu sauberen Datenquellen gewechselt hat.
Was bedeutet das für die Schweiz?
Der Vergleich beruht auf US-Urheberrecht und erfasst in erster Linie Werke mit US-Copyright-Registrierung; unmittelbare Ansprüche für Schweizer Autorinnen und Autoren oder Verlage dürften deshalb die Ausnahme bleiben. Dennoch beobachten Schweizer Rechtsexpertinnen und -experten das Verfahren aufmerksam, weil es einen konkreten finanziellen Massstab dafür liefert, wie teuer der Einsatz raubkopierter Trainingsdaten für KI-Anbieter werden kann – ein Argument, das auch in die hiesige Debatte um eine Anpassung des Urheberrechtsgesetzes an KI-Training einfliessen dürfte, an der das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement derzeit arbeitet.
Das schweizerische Urheberrechtsgesetz kennt zudem keine dem US-amerikanischen «fair use» entsprechende Generalklausel, sondern nur eng gefasste gesetzliche Ausnahmen; die im US-Verfahren gezogene Trennlinie zwischen legal erworbenen und raubkopierten Trainingsdaten dürfte hierzulande deshalb tendenziell strenger ausgelegt werden. Für Schweizer Unternehmen, die Claude oder vergleichbare Modelle im Geschäftsalltag einsetzen, ist der Fall zudem eine Erinnerung daran, bei der Auswahl von KI-Anbietern auch Fragen zur Herkunft der Trainingsdaten in die Beschaffung und Vertragsgestaltung einzubeziehen, da rechtliche Risiken beim Anbieter sich mittelbar – etwa über Preiserhöhungen oder Dienstunterbrüche – auf die Kundschaft auswirken können.
Häufige Fragen
Was ist die Kernaussage zu US-Gericht genehmigt 1,5-Milliarden-Dollar-Vergleich im Urheberrechtsstreit gegen Anthropic endgültig?
Richterin Araceli Martínez-Olguín am US-Bezirksgericht für den Nordbezirk von Kalifornien hat am 20. Juli 2026 den Vergleich im Verfahren Bartz gegen Anthropic endgültig genehmigt: Das KI-Unternehmen zahlt rund 1,5 Milliarden US-Dollar an Autorinnen, Autoren und Verlage – der grösste bekannte Sammelklage-Vergleich in der Geschichte des US-Urheberrechts.
Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?
Auch wenn der Vergleich auf US-Urheberrecht beruht und primär Werke mit US-Copyright-Registrierung erfasst, beobachten Schweizer Rechtsexpertinnen und -experten das Verfahren genau: Es liefert einen konkreten Präzedenzfall dafür, wie hoch die finanzielle Haftung für KI-Anbieter ausfallen kann, wenn Trainingsdaten aus illegalen Quellen stammen – ein Massstab, der auch die Diskussion um eine Schweizer KI- und Urheberrechtsregulierung beeinflussen dürfte.
Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?
JURIST berichtete am 20. Juli 2026 über die endgültige gerichtliche Genehmigung des Vergleichs in Bartz v. Anthropic; Berichte der Authors Guild und weiterer Fachmedien ordnen Verfahren, Zahlungshöhe und Präzedenzwirkung zusätzlich ein.