In Kürze
- Nationalrätin Isabelle Chappuis (Die Mitte/VD) reichte im Juni 2026 eine Interpellation ein, in der sie den Bundesrat fragte, wie die beiden parallel laufenden Regulierungsprojekte – das vom UVEK vorbereitete Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) und die vom EJPD erarbeitete separate KI-Regulierung – aufeinander abgestimmt werden sollen, weil generative KI sonst «durch die Maschen fallen» könnte.
- In seiner am 14. August 2026 öffentlich dokumentierten Antwort bestätigte der Bundesrat, dass beide Dossiers durch die zuständigen Ämter eng koordiniert würden; Transparenz, Datenschutz, Diskriminierungsfreiheit und Aufsicht sollen in beiden Vorhaben zentrale Themen bleiben.
- Laut Bundesrat orientiert sich der Geltungsbereich des KomPG-Entwurfs an Funktion und Reichweite von Plattformen und Suchmaschinen und nicht an der eingesetzten Technologie – Pflichten für sehr grosse Kommunikationsplattformen könnten damit grundsätzlich auch integrierte generative KI-Funktionen wie KI-Suchübersichten erfassen, während weitergehende Pflichten für eigenständige generative KI-Modelle im Rahmen der separaten, bis Ende 2026 in Vernehmlassung gehenden KI-Regulierung geprüft werden sollen.
Was ist passiert?
Nationalrätin Isabelle Chappuis (Die Mitte/Waadt) reichte im Juni 2026 im Parlament eine Interpellation ein, in der sie vom Bundesrat wissen wollte, wie zwei parallel laufende, aber unterschiedlich zuständige Regulierungsprojekte aufeinander abgestimmt werden sollen: Zum einen bereitet das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) vor, das Pflichten für sehr grosse Plattformen und Suchmaschinen festlegen soll. Zum anderen erarbeitet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) seit einem Bundesratsauftrag vom Februar 2025 eine eigenständige KI-Regulierung, die insbesondere die Europaratskonvention über künstliche Intelligenz (CETS 225) umsetzen soll. Chappuis befürchtete, dass insbesondere generative KI zwischen den beiden Vorhaben «durch die Maschen fallen» könnte.
In seiner am 14. August 2026 öffentlich dokumentierten Antwort versicherte der Bundesrat, dass die beiden Dossiers durch die zuständigen Ämter eng koordiniert würden. Der Geltungsbereich des KomPG-Entwurfs orientiere sich an Funktion und Reichweite der erfassten Dienste und nicht an der konkret eingesetzten Technologie; Pflichten für sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen könnten damit grundsätzlich auch in diese Dienste integrierte generative KI-Funktionen erfassen – etwa KI-generierte Suchzusammenfassungen. Weitergehende, spezifisch auf generative KI-Modelle zugeschnittene Pflichten sollen dagegen im Rahmen der separaten KI-Regulierung geprüft werden, deren Vernehmlassungsentwurf laut Fahrplan bis Ende 2026 vorliegen soll.
Warum ist das wichtig?
Die Antwort des Bundesrats macht deutlich, dass die Schweiz – anders als die EU mit ihrem umfassenden AI Act – bei der Regulierung künstlicher Intelligenz keinen einzelnen, alles abdeckenden Erlass plant, sondern die Aufsicht auf mehrere, sektoriell und funktional abgegrenzte Gesetze verteilt. Das kann in der Praxis zu Doppelspurigkeiten oder umgekehrt zu Lücken führen, wenn ein Dienst technisch zwischen die Zuständigkeiten zweier Ämter fällt – genau das Risiko, das Chappuis mit ihrer Interpellation ansprach.
Besonders akut ist die Frage bei generativen KI-Funktionen, die direkt in Suchmaschinen integriert sind, wie den «AI Overviews» von Google. Solche Funktionen sind weder klassische Plattforminhalte noch eigenständige, separat nutzbare KI-Modelle, sondern eine Mischform, die laut Bundesrat vorerst über die funktionale Auslegung des KomPG erfasst werden soll – eine Auslegung, die in der Praxis erst noch getestet werden muss, sobald das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt.
Was bedeutet das für die Schweiz?
- Für Schweizer Unternehmen, die gleichzeitig eine grosse Plattform oder Suchmaschine betreiben und generative KI-Funktionen integrieren, schafft die Antwort erste Klarheit darüber, dass sie sich nicht auf ein einziges, alles regelndes KI-Gesetz nach EU-Vorbild verlassen können, sondern mit einer Aufteilung der Pflichten auf mindestens zwei Erlasse rechnen müssen.
- Die Bestätigung, dass eine eigenständige KI-Regulierung erst bis Ende 2026 in die Vernehmlassung geht, bedeutet für Schweizer Firmen mit mehrjährigen Compliance-Planungen, dass sie bis auf Weiteres primär mit dem EU AI Act, dem revidierten Datenschutzgesetz und den punktuellen KomPG-Pflichten arbeiten müssen, während die spezifisch schweizerische KI-Regulierung noch Jahre auf sich warten lässt.
- Die politische Debatte um die Regulierungslücke bei generativer KI in Suchmaschinen erhält durch eine praktisch zeitgleich veröffentlichte Studie von AlgorithmWatch CH und der Universität Zürich zusätzliche Dringlichkeit, die zeigt, wie stark KI-Suchübersichten bereits heute die öffentliche Debatte rund um eine eidgenössische Volksabstimmung beeinflusst haben.
Verwendete Quellen
Inside IT berichtete am 14. August 2026 über die Antwort des Bundesrats auf die Interpellation von Nationalrätin Isabelle Chappuis; Grundlage sind die im Geschäftsdatenbank-System Curia Vista publizierten Wortlaute der Interpellation und der bundesrätlichen Stellungnahme.
- Inside IT Inside IT Originaldatum nicht erfasst
Häufige Fragen
Was ist die Kernaussage zu Bundesrat verspricht Koordination zwischen KI-Regulierung und geplantem Plattformgesetz KomPG?
Nationalrätin Isabelle Chappuis (Die Mitte/VD) reichte im Juni 2026 eine Interpellation ein, in der sie den Bundesrat fragte, wie die beiden parallel laufenden Regulierungsprojekte – das vom UVEK vorbereitete Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) und die vom EJPD erarbeitete separate KI-Regulierung – aufeinander abgestimmt werden sollen, weil generative KI sonst «durch die Maschen fallen» könnte.
Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?
Für Schweizer Unternehmen, die gleichzeitig eine grosse Plattform oder Suchmaschine betreiben und generative KI-Funktionen integrieren, schafft die Antwort erste Klarheit darüber, dass sie sich nicht auf ein einziges, alles regelndes KI-Gesetz nach EU-Vorbild verlassen können, sondern mit einer Aufteilung der Pflichten auf mindestens zwei Erlasse rechnen müssen.
Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?
Inside IT berichtete am 14. August 2026 über die Antwort des Bundesrats auf die Interpellation von Nationalrätin Isabelle Chappuis; Grundlage sind die im Geschäftsdatenbank-System Curia Vista publizierten Wortlaute der Interpellation und der bundesrätlichen Stellungnahme.