Kurzfassung
Der EDÖB widmet KI im Tätigkeitsbericht 2025/2026 (April 2025 bis März 2026) erstmals ein eigenes Fokuskapitel und betont, dass das technologieneutrale Datenschutzgesetz direkt auf KI-gestützte Datenbearbeitungen anwendbar ist.
- Der EDÖB widmet KI im Tätigkeitsbericht 2025/2026 (April 2025 bis März 2026) erstmals ein eigenes Fokuskapitel und betont, dass das technologieneutrale Datenschutzgesetz direkt auf KI-gestützte Datenbearbeitungen anwendbar ist.
- Konkrete Fälle: Der EDÖB begleitete die Einführung von KI-Assistenzsystemen bei Bundeskanzlei und Bundesamt für Informatik (BIT), schloss eine Vorabklärung zur KI-Trainingsnutzung von Nutzerdaten durch X (vormals Twitter, KI Grok) ab und eröffnete eine Untersuchung gegen eine Schweizer Firma, die biometrische Daten aus der Altersverifikation für KI-Training nutzt.
- Im Berichtszeitraum gingen über 2000 Meldungen möglicher Datenschutzverletzungen ein; der EDÖB intervenierte 156 Mal und führte 22 Vorabklärungen sowie 9 Untersuchungen durch.
Was ist passiert?
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat seinen Tätigkeitsbericht 2025/2026 veröffentlicht, der den Zeitraum von April 2025 bis März 2026 abdeckt. Erstmals widmet der Bericht der künstlichen Intelligenz ein eigenes Fokuskapitel. Der Grundtenor: Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) ist technologieneutral formuliert und damit direkt auf KI-gestützte Datenbearbeitungen anwendbar, ohne dass es dafür eigens ein KI-Gesetz bräuchte.
Konkret nennt der Bericht mehrere Fälle: Der EDÖB begleitete die Vorbereitungsarbeiten von Bundeskanzlei und Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) zur Einführung von KI-Assistenzsystemen in der Bundesverwaltung. Im privaten Sektor prüfte die Behörde die KI-Trainingspläne der Plattform X (vormals Twitter) und schloss eine Vorabklärung ab, wonach Nutzerinnen und Nutzer der Verwendung ihrer öffentlichen Beiträge für das Training der KI Grok widersprechen können. Zudem eröffnete der EDÖB eine Untersuchung gegen eine Schweizer Firma, die Dienstleistungen zur Identitäts- und KI-gestützten Altersverifikation anbietet und dabei zur Identitätsprüfung erhobene biometrische Daten offenbar auch zum Training der eigenen KI verwendet.
Warum ist das wichtig?
Der Bericht zeigt exemplarisch, wo KI und Datenschutzrecht in der Praxis aufeinandertreffen: bei der Einführung von KI-Werkzeugen in Behörden, bei der Nutzung öffentlich zugänglicher Nutzerdaten für das Training grosser Sprachmodelle und bei der Zweckentfremdung biometrischer Daten. In allen drei Fällen geht es nicht um ein neues KI-Gesetz, sondern um die konsequente Anwendung bestehender Datenschutzprinzipien wie Zweckbindung und Transparenz auf KI-Systeme.
Über die KI-Fälle hinaus kritisiert der EDÖB im Bericht eine Verwaltungskultur, die systemische Risiken bei grossen digitalen Projekten oft zu spät erkennt, sowie erhebliche Lücken bei der Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes 20 Jahre nach dessen Einführung. Im Berichtszeitraum gingen über 2000 Meldungen möglicher Datenschutzverletzungen ein, die Behörde intervenierte 156 Mal und führte 22 Vorabklärungen sowie 9 Untersuchungen durch – ein Hinweis darauf, wie stark die Fallzahlen mit der wachsenden Verbreitung von KI-Anwendungen zunehmen.
Was bedeutet das für die Schweiz?
Für Schweizer Unternehmen, die KI-Systeme zur automatisierten Verarbeitung von Personendaten einsetzen, macht der Bericht deutlich: Das DSG gilt auch ohne spezifisches KI-Gesetz uneingeschränkt. Wer Kundendaten, Bewerbungsunterlagen oder biometrische Informationen zum Training eigener oder zugekaufter KI-Modelle nutzen will, muss den ursprünglichen Zweck der Datenerhebung beachten und Betroffene bei automatisierten Entscheiden mit Rechtswirkung informieren sowie ihnen eine Überprüfung durch eine natürliche Person ermöglichen.
Besonders die Untersuchung zur biometrischen Altersverifikation ist ein Weckruf für alle Schweizer Anbieter von Identitätsprüfungsdiensten: Zu einem bestimmten Zweck erhobene biometrische Daten dürfen nicht ohne Weiteres für das KI-Training zweckentfremdet werden. Auch Kantone und Gemeinden, die eigene KI-Assistenzsysteme nach dem Vorbild von Bundeskanzlei und BIT einführen wollen, sollten Datenschutz-Folgenabschätzungen und Transparenzpflichten von Anfang an mitplanen statt erst auf Kritik zu reagieren.
Häufige Fragen
Was ist die Kernaussage zu EDÖB-Jahresbericht: Datenschützer warnt vor KI-blinden Flecken in der Verwaltung?
Der EDÖB widmet KI im Tätigkeitsbericht 2025/2026 (April 2025 bis März 2026) erstmals ein eigenes Fokuskapitel und betont, dass das technologieneutrale Datenschutzgesetz direkt auf KI-gestützte Datenbearbeitungen anwendbar ist.
Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?
Das Schweizer Datenschutzgesetz verlangt keine KI-spezifische Zusatzregel, ist aber technologieneutral formuliert und gilt deshalb unmittelbar für Firmen, die KI-Systeme zur automatisierten Datenbearbeitung einsetzen – auch KMU ohne eigenes Rechtsteam.
Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?
Steiger Legal analysiert den Tätigkeitsbericht 2025/2026 des EDÖB, der KI, systemische Datenschutzrisiken und Transparenzfragen erstmals in einem eigenen Fokuskapitel behandelt.