Kurzfassung
Am 2. August 2026 endet die 24-monatige Übergangsfrist der EU-KI-Verordnung für den grössten Teil ihrer Bestimmungen, darunter grundsätzlich auch die strengen Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme in sensiblen Bereichen wie Personalwesen, Kreditvergabe oder Versicherungswesen.
- Am 2. August 2026 endet die 24-monatige Übergangsfrist der EU-KI-Verordnung für den grössten Teil ihrer Bestimmungen, darunter grundsätzlich auch die strengen Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme in sensiblen Bereichen wie Personalwesen, Kreditvergabe oder Versicherungswesen.
- Der im Mai 2026 beschlossene «Digital Omnibus» verschiebt jedoch die vollen Hochrisiko-Pflichten: Für die in Anhang III gelistete Hochrisiko-KI (etwa HR- oder Kreditvergabe-Systeme) gelten sie neu erst ab dem 2. Dezember 2027, für in Produkte integrierte KI-Systeme nach Anhang I (etwa Medizinprodukte oder Maschinen) erst ab dem 2. August 2028.
- Unternehmen müssen für ihre Hochrisiko-KI-Systeme dennoch bereits jetzt ein Risikomanagementsystem, vollständige technische Dokumentation und automatisierte Überwachungsprozesse aufbauen, um die neuen Fristen einhalten zu können.
Was ist passiert?
Am 2. August 2026 endet die reguläre 24-monatige Übergangsfrist der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (EU-KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689) für den grössten Teil ihrer Bestimmungen. Ursprünglich hätten ab diesem Datum auch Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme in sensiblen Bereichen wie Personalmanagement, Kreditvergabe, Versicherungswesen oder kritischer Infrastruktur einsetzen, umfassende Pflichten zu Risikomanagement, Datenqualität, Transparenz und menschlicher Aufsicht erfüllen müssen.
Der im Mai 2026 verabschiedete «Digital Omnibus» der EU-Kommission verschiebt diese eigentlichen Hochrisiko-Pflichten jedoch deutlich: Für die in Anhang III der Verordnung gelisteten Hochrisiko-Anwendungen – etwa im Personalwesen oder bei der Kreditvergabe – gelten die vollen Pflichten neu erst ab dem 2. Dezember 2027. Für in Produkte integrierte KI-Systeme nach Anhang I, etwa in Medizinprodukten oder Maschinen, verschiebt sich der Termin sogar auf den 2. August 2028.
Warum ist das wichtig?
Die Verschiebung nimmt dem unmittelbaren Termin vom 2. August 2026 zwar einiges an Dringlichkeit, ändert aber nichts daran, dass Unternehmen mittelfristig ein vollständiges Risikomanagementsystem, lückenlose technische Dokumentation und automatisierte Überwachungsprozesse für ihre Hochrisiko-KI-Systeme aufbauen müssen. Wer diese Vorbereitung erst kurz vor den neuen Fristen 2027 respektive 2028 beginnt, riskiert denselben Zeitdruck, der ursprünglich für 2026 befürchtet wurde.
Für die betroffenen Branchen bleibt zugleich unübersichtlich, welche Pflichten bereits jetzt gelten und welche erst später greifen: Transparenzpflichten und die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten etwa laufen unabhängig vom Hochrisiko-Zeitplan weiter, während die eigentlichen Hochrisiko-Vorgaben gestaffelt in Kraft treten. Diese Komplexität erschwert es Unternehmen ausserhalb der EU, ihre Compliance-Planung zuverlässig auf einen einzigen Stichtag auszurichten.
Was bedeutet das für die Schweiz?
Die Schweiz verfügt bislang über kein eigenes horizontales KI-Gesetz nach EU-Vorbild. Der Bundesrat hat im Februar 2025 formal einen sektoriellen Regulierungsansatz beschlossen und stattdessen die KI-Konvention des Europarats ratifiziert; eine Vernehmlassungsvorlage zur konkreten Umsetzung wird auf Ende 2026 erwartet, bis dahin gilt primär das bestehende, technologieneutrale Datenschutzgesetz (DSG).
Für Schweizer Unternehmen mit EU-Geschäft ändert das nichts an der direkten Anwendbarkeit der EU-KI-Verordnung: Wer KI-gestützte Personalauswahl-Software, Kreditscoring-Tools oder Medizinprodukte mit eingebetteter KI in die EU liefert, muss die gestaffelten Fristen von Anhang III (Dezember 2027) und Anhang I (August 2028) im Auge behalten – unabhängig davon, wie die Schweiz ihre eigene KI-Regulierung ausgestaltet. Die zusätzliche Zeit durch den «Digital Omnibus» ist dabei als Gelegenheit zur gründlichen Vorbereitung zu verstehen, nicht als Anlass, das Thema aufzuschieben.
Häufige Fragen
Was ist die Kernaussage zu EU-KI-Verordnung: Frist für Hochrisiko-Pflichten endet am 2. August – doch der «Digital Omnibus» entschärft den Zeitplan?
Am 2. August 2026 endet die 24-monatige Übergangsfrist der EU-KI-Verordnung für den grössten Teil ihrer Bestimmungen, darunter grundsätzlich auch die strengen Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme in sensiblen Bereichen wie Personalwesen, Kreditvergabe oder Versicherungswesen.
Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?
Die Schweiz kennt bislang kein eigenes horizontales KI-Gesetz: Der Bundesrat hat sich im Februar 2025 für einen sektoriellen Ansatz entschieden und stattdessen die KI-Konvention des Europarats ratifiziert; die Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung wird auf Ende 2026 erwartet.
Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?
ad-hoc-news.de ordnet den Fristablauf vom 2. August 2026 und die Auswirkungen des «Digital Omnibus» auf die Hochrisiko-Pflichten der EU-KI-Verordnung ein; ADVISORI und weitere Fachpublikationen bestätigen die verschobenen Termine für Anhang-III- und Anhang-I-Systeme.