In Kürze

  • Ab dem 2. August 2026 gelten unter Artikel 50 des EU AI Act Transparenzpflichten: Nutzende müssen unmissverständlich erfahren, wenn sie mit einem Chatbot sprechen oder synthetische Inhalte vor sich haben.
  • Deepfakes – täuschend echte KI-generierte Bilder, Audios oder Videos von realen Personen oder Ereignissen – müssen sichtbar gekennzeichnet werden, unabhängig von der Täuschungsabsicht.
  • Bei Verstössen drohen Bussen bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes; die maschinenlesbare Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte selbst wurde auf Dezember 2026 verschoben.

Was ist passiert?

Ab dem 2. August 2026 treten die Transparenzpflichten von Artikel 50 des EU AI Act in Kraft. Sie gelten unabhängig davon, ob ein KI-System als «hochriskant» eingestuft ist – massgebend ist einzig, ob eines von vier im Gesetz definierten Einsatzszenarien vorliegt. Dazu gehören Chatbots und virtuelle Assistenten, die mit Menschen interagieren: Nutzende müssen zu Beginn der Interaktion klar und in der Interaktion selbst erkennbar erfahren, dass sie mit einer KI sprechen. Ein Vermerk allein in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein unauffälliger Metadaten-Hinweis reicht laut Rechtsberatungen nicht aus.

Ebenfalls betroffen sind sogenannte Deepfakes: täuschend echt wirkende, KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audio- oder Videoinhalte von realen oder realistisch wirkenden Personen, Objekten oder Ereignissen. Sie müssen sichtbar als solche gekennzeichnet werden – und zwar unabhängig davon, ob eine Täuschungsabsicht bestand. Verstösse können mit Bussen bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, durchgesetzt von den nationalen Marktaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten.

Warum ist das wichtig?

Anders als frühere Etappen des EU AI Act betrifft Artikel 50 nicht nur eine kleine Gruppe von Hochrisiko-Anbietern, sondern praktisch jedes Unternehmen, das generative KI für Kundeninteraktion oder Inhalteproduktion einsetzt – vom Kundendienst-Chatbot bis zum KI-generierten Werbebild. Die EU-Kommission hat zudem einen «Code of Practice» zur Kennzeichnung von KI-Inhalten vorgelegt: Wer diesen bis zum 22. Juli unterzeichnet, profitiert von einer widerlegbaren Vermutung, die Vorgaben zu erfüllen – ein rechtlicher Vorteil bei künftigen Kontrollen.

Etwas Entlastung gibt es bei der maschinenlesbaren Kennzeichnung von KI-Inhalten selbst, etwa über eingebettete Wasserzeichen: Diese technische Pflicht wurde von August auf Dezember 2026 verschoben, weil einheitliche technische Standards noch fehlen. Die Pflicht, Nutzende über die KI-Interaktion und über Deepfakes zu informieren, bleibt davon aber unberührt und gilt weiterhin ab dem 2. August.

Was bedeutet das für die Schweiz?

Redaktionelle Einordnung: Die folgenden Schlussfolgerungen beziehen sich auf die genannten Quellen. Sie sind keine zusätzlichen Meldungen der Originalquelle.

  • Der EU AI Act gilt extraterritorial: Schweizer Firmen, die Chatbots oder KI-generierte Inhalte für EU-Kundschaft anbieten, müssen die Transparenzpflichten ab 2. August ebenso einhalten wie EU-Unternehmen.
  • Wer bis zum 22. Juli den freiwilligen «Code of Practice» der EU-Kommission zur Kennzeichnung von KI-Inhalten unterzeichnet, erhält eine widerlegbare Vermutung der Regelkonformität – ein Vorteil bei Kontrollen.
  • Ein Hinweis in den AGB reicht nicht: Die Offenlegung muss direkt in der Interaktion selbst erkennbar sein – Schweizer Firmen sollten Chatbots, Marketingtexte und Bildgeneratoren jetzt entsprechend prüfen und anpassen.

Verwendete Quellen

Sidley Data Matters erläutert die ab 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme.

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Häufige Fragen

Was ist die Kernaussage zu EU AI Act: Ab 2. August gelten Transparenzpflichten für Chatbots und KI-Inhalte?

Ab dem 2. August 2026 gelten unter Artikel 50 des EU AI Act Transparenzpflichten: Nutzende müssen unmissverständlich erfahren, wenn sie mit einem Chatbot sprechen oder synthetische Inhalte vor sich haben.

Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?

Der EU AI Act gilt extraterritorial: Schweizer Firmen, die Chatbots oder KI-generierte Inhalte für EU-Kundschaft anbieten, müssen die Transparenzpflichten ab 2. August ebenso einhalten wie EU-Unternehmen.

Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?

Sidley Data Matters erläutert die ab 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme.