Kurzfassung

Ab dem 2. August 2026 gelten unter Artikel 50 des EU AI Act Transparenzpflichten: Nutzende müssen unmissverständlich erfahren, wenn sie mit einem Chatbot sprechen oder synthetische Inhalte vor sich haben.

  • Ab dem 2. August 2026 gelten unter Artikel 50 des EU AI Act Transparenzpflichten: Nutzende müssen unmissverständlich erfahren, wenn sie mit einem Chatbot sprechen oder synthetische Inhalte vor sich haben.
  • Deepfakes – täuschend echte KI-generierte Bilder, Audios oder Videos von realen Personen oder Ereignissen – müssen sichtbar gekennzeichnet werden, unabhängig von der Täuschungsabsicht.
  • Bei Verstössen drohen Bussen bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes; die maschinenlesbare Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte selbst wurde auf Dezember 2026 verschoben.

Was ist passiert?

Ab dem 2. August 2026 treten die Transparenzpflichten von Artikel 50 des EU AI Act in Kraft. Sie gelten unabhängig davon, ob ein KI-System als «hochriskant» eingestuft ist – massgebend ist einzig, ob eines von vier im Gesetz definierten Einsatzszenarien vorliegt. Dazu gehören Chatbots und virtuelle Assistenten, die mit Menschen interagieren: Nutzende müssen zu Beginn der Interaktion klar und in der Interaktion selbst erkennbar erfahren, dass sie mit einer KI sprechen. Ein Vermerk allein in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein unauffälliger Metadaten-Hinweis reicht laut Rechtsberatungen nicht aus.

Ebenfalls betroffen sind sogenannte Deepfakes: täuschend echt wirkende, KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audio- oder Videoinhalte von realen oder realistisch wirkenden Personen, Objekten oder Ereignissen. Sie müssen sichtbar als solche gekennzeichnet werden – und zwar unabhängig davon, ob eine Täuschungsabsicht bestand. Verstösse können mit Bussen bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, durchgesetzt von den nationalen Marktaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten.

Warum ist das wichtig?

Anders als frühere Etappen des EU AI Act betrifft Artikel 50 nicht nur eine kleine Gruppe von Hochrisiko-Anbietern, sondern praktisch jedes Unternehmen, das generative KI für Kundeninteraktion oder Inhalteproduktion einsetzt – vom Kundendienst-Chatbot bis zum KI-generierten Werbebild. Die EU-Kommission hat zudem einen «Code of Practice» zur Kennzeichnung von KI-Inhalten vorgelegt: Wer diesen bis zum 22. Juli unterzeichnet, profitiert von einer widerlegbaren Vermutung, die Vorgaben zu erfüllen – ein rechtlicher Vorteil bei künftigen Kontrollen.

Etwas Entlastung gibt es bei der maschinenlesbaren Kennzeichnung von KI-Inhalten selbst, etwa über eingebettete Wasserzeichen: Diese technische Pflicht wurde von August auf Dezember 2026 verschoben, weil einheitliche technische Standards noch fehlen. Die Pflicht, Nutzende über die KI-Interaktion und über Deepfakes zu informieren, bleibt davon aber unberührt und gilt weiterhin ab dem 2. August.

Was bedeutet das für die Schweiz?

Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied und hat kein eigenes KI-Gesetz nach EU-Vorbild – der AI Act gilt aber extraterritorial für jedes Unternehmen, das seine KI-Systeme auf dem EU-Markt anbietet oder für EU-Kundschaft betreibt. Ein Schweizer Onlineshop mit Chatbot-Kundendienst für deutsche oder französische Kundschaft, eine Treuhandfirma mit KI-generierten Marketingtexten für EU-Zielgruppen oder ein Software-Anbieter mit EU-Nutzerbasis fallen damit unter dieselben Pflichten wie ein Unternehmen mit Sitz in der EU.

Firmen mit EU-Bezug sollten deshalb jetzt handeln: ein Inventar aller kundenseitigen KI-Anwendungen erstellen, Chatbots mit einem klaren, gut sichtbaren KI-Hinweis versehen und KI-generierte Bilder oder Videos entsprechend kennzeichnen. Wer stark im EU-Markt tätig ist, sollte zudem prüfen, ob sich die Unterzeichnung des Code of Practice bis zum 22. Juli lohnt. Für rein national tätige Schweizer KMU bleibt der Druck geringer – Sorgfalt bei der KI-Kennzeichnung ist aber auch hierzulande eine Frage des Kundenvertrauens, nicht nur der Rechtskonformität.

Häufige Fragen

Was ist die Kernaussage zu EU AI Act: Ab 2. August gelten Transparenzpflichten für Chatbots und KI-Inhalte?

Ab dem 2. August 2026 gelten unter Artikel 50 des EU AI Act Transparenzpflichten: Nutzende müssen unmissverständlich erfahren, wenn sie mit einem Chatbot sprechen oder synthetische Inhalte vor sich haben.

Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?

Der EU AI Act gilt extraterritorial: Schweizer Firmen, die Chatbots oder KI-generierte Inhalte für EU-Kundschaft anbieten, müssen die Transparenzpflichten ab 2. August ebenso einhalten wie EU-Unternehmen.

Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?

Sidley Data Matters erläutert die ab 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme.