Kurzfassung

Richterin Meghan Adams am Superior Court von Delaware entschied am 24. Juli 2026, dass die Verleumdungsklage von Robby Starbuck gegen Google fortgesetzt werden darf, und wies Googles Antrag auf Klageabweisung zurück.

  • Richterin Meghan Adams am Superior Court von Delaware entschied am 24. Juli 2026, dass die Verleumdungsklage von Robby Starbuck gegen Google fortgesetzt werden darf, und wies Googles Antrag auf Klageabweisung zurück.
  • Starbuck wirft Googles KI-Chatbot Bard vor, ihn ab 2023 wiederholt fälschlicherweise als «Kindervergewaltiger», «Serien-Sexualstraftäter» und «Schützen» bezeichnet sowie ihn mit dem Rechtsextremen Richard Spencer in Verbindung gebracht zu haben; die Klage wurde im Oktober 2025 eingereicht.
  • Die Richterin signalisierte damit, dass von einer KI generierte Aussagen rechtlich grundsätzlich wie veröffentlichte Behauptungen behandelt werden können; der Fall geht nun in die Beweisaufnahme, ein Sieg Starbucks in der Sache ist damit noch nicht entschieden.

Was ist passiert?

Richterin Meghan Adams am Superior Court des US-Bundesstaats Delaware hat am 24. Juli 2026 entschieden, dass die Verleumdungsklage des konservativen Aktivisten Robby Starbuck gegen Google fortgesetzt werden darf. Sie wies damit Googles Antrag auf Abweisung der zentralen Verleumdungsvorwürfe zurück. Starbuck hatte die Klage im Oktober 2025 eingereicht und wirft Googles KI-Chatbot Bard vor, ihn seit 2023 wiederholt mit schwerwiegenden, frei erfundenen Anschuldigungen in Verbindung gebracht zu haben: Der Chatbot habe ihn unter anderem als «Kindervergewaltiger», «Serien-Sexualstraftäter» und «Schützen» bezeichnet und ihn fälschlicherweise mit dem Rechtsextremen Richard Spencer assoziiert. Die falschen Ausgaben sollen sich über mehrere spätere Versionen von Googles KI-Modellen hinweg fortgesetzt haben.

Mit der Ablehnung des Abweisungsantrags kommt der Fall nun in die Phase der Beweisaufnahme. Das bedeutet nicht, dass Starbuck den Rechtsstreit bereits gewonnen hat – es bedeutet lediglich, dass Google sich inhaltlich vor Gericht verteidigen muss, statt die Klage mit dem Argument abzuwehren, KI-generierte Aussagen könnten grundsätzlich nicht als Verleumdung gelten. Genau dieser Punkt macht die Zwischenentscheidung juristisch bedeutsam: Das Gericht signalisiert, dass es KI-Ausgaben nicht per se anders behandelt als menschlich verfasste Publikationen.

Warum ist das wichtig?

Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl von Verfahren ein, in denen Gerichte klären müssen, wer für falsche oder schädigende Aussagen haftet, die nicht von einem Menschen, sondern von einem KI-Modell erzeugt wurden. Bislang argumentierten Technologiekonzerne häufig, ihre Chatbots seien lediglich statistische Textgeneratoren ohne eigene «Aussageabsicht», weshalb klassische Verleumdungsmassstäbe nicht direkt anwendbar seien. Die Entscheidung aus Delaware stellt diese Argumentation infrage, indem sie den Weg für eine inhaltliche Prüfung öffnet, ob eine KI-generierte Falschaussage rechtlich wie eine veröffentlichte Behauptung zu behandeln ist.

Für die gesamte Branche ist relevant, dass es sich um Bard-Ausgaben aus einer früheren Modellgeneration handelt – ein Hinweis darauf, dass Haftungsrisiken aus KI-generierten Inhalten auch rückwirkend und über mehrere Modellversionen hinweg bestehen können. Anbieter von KI-Chatbots könnten dadurch gezwungen sein, nicht nur aktuelle, sondern auch historische Ausgaben ihrer Systeme im Hinblick auf mögliche Persönlichkeitsverletzungen zu überprüfen und zu dokumentieren, wie Schutzmassnahmen im Zeitverlauf verbessert wurden.

Was bedeutet das für die Schweiz?

Das US-amerikanische Recht kennt mit «Section 230» des Communications Decency Act eine weitreichende Haftungsbefreiung für Online-Plattformen, die im Fall Starbuck erst noch ausgehebelt werden musste, damit die Klage überhaupt zugelassen wurde. Die Schweiz kennt eine vergleichbare pauschale Haftungsbefreiung nicht: Ehrverletzende Falschaussagen sind hierzulande grundsätzlich über das Persönlichkeitsrecht nach Art. 28 ZGB sowie allenfalls über das Strafrecht (Ehrverletzungsdelikte) angreifbar, unabhängig davon, ob ein Mensch oder eine KI die Aussage erzeugt hat. Anbieter von KI-Chatbots könnten in der Schweiz deshalb tendenziell noch direkter haftbar gemacht werden als in den USA.

Für Schweizer Unternehmen, die Chatbots für Kundenkontakt, interne Recherchen oder die Erstellung öffentlicher Inhalte einsetzen, ist der Fall eine Erinnerung daran, dass sogenannte KI-Halluzinationen über reale Personen – etwa in automatisiert erstellten Zusammenfassungen, Hintergrundrecherchen oder Kundendienstantworten – ein reales Haftungsrisiko darstellen, wenn sie ungeprüft weitergegeben werden. Der Fall dürfte zudem in die laufende Schweizer Debatte um die bis Ende 2026 geplante Vernehmlassung zur KI-Regulierung einfliessen, in der Fragen zu Transparenz-, Sorgfalts- und Aufsichtspflichten für KI-Anbieter im Zentrum stehen.

Häufige Fragen

Was ist die Kernaussage zu US-Gericht lässt Verleumdungsklage wegen KI-Falschaussagen gegen Google zu?

Richterin Meghan Adams am Superior Court von Delaware entschied am 24. Juli 2026, dass die Verleumdungsklage von Robby Starbuck gegen Google fortgesetzt werden darf, und wies Googles Antrag auf Klageabweisung zurück.

Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?

Anders als das US-Recht kennt die Schweiz keine pauschale Haftungsbefreiung für Online-Plattformen wie die amerikanische «Section 230»; Anbieter von KI-Chatbots könnten hierzulande unter dem Persönlichkeitsrecht (Art. 28 ZGB) für ehrverletzende, von ihrer KI generierte Falschaussagen potenziell noch direkter zur Verantwortung gezogen werden als in den USA.

Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?

Bloomberg und Bloomberg Law berichteten am 24. Juli 2026 über den Entscheid des Delaware Superior Court; Reason (Volokh Conspiracy), Fox News und weitere Medien ordnen Hintergrund und Bedeutung des Falls zusätzlich ein.