In Kürze
- Die NZZ dokumentiert, wie sich Schweizer Gerichte zunehmend mit Eingaben konfrontiert sehen, die mithilfe generativer KI verfasst wurden – oft ohne fachliche Endkontrolle durch eine qualifizierte Person, bevor sie eingereicht werden.
- Ein konkretes Beispiel liefert das Bundesgerichtsurteil 9C_235/2026: Ein Kunde der Krankenkasse CSS liess seine Beschwerde gegen ausstehende Prämienforderungen von einer KI verfassen; das Bundesgericht wies die Eingabe scharf zurück und bemängelte, sie sei ohne erkennbare inhaltliche Substanz.
- Einen derart extremen Fall wie in den USA, wo Anwältinnen und Anwälte beider Parteien in einem Verfahren frei erfundene, gerichtlich nicht auffindbare Urteile zitierten und dafür mit Bussen von bis zu 3500 Dollar pro Person belegt wurden, gab es in der Schweiz nach Kenntnis der NZZ bislang nicht – Schweizer Richterinnen und Richter warnen aber vor einem wachsenden Mehraufwand bei der Prüfung von KI-gestützten Eingaben.
Was ist passiert?
Eine Recherche der Neuen Zürcher Zeitung zeigt, wie stark KI-generierte Rechtsschriften Schweizer Gerichte inzwischen beschäftigen. Immer häufiger reichen sowohl Laien als auch Anwältinnen und Anwälte Eingaben ein, die mithilfe generativer KI erstellt wurden – nach Beobachtung der befragten Gerichte oft, ohne dass eine fachkundige Person den Text vor der Einreichung noch inhaltlich gegenprüft. Als Beispiel nennt die Recherche das Bundesgerichtsurteil 9C_235/2026: Ein Kunde der Krankenkasse CSS, der eine Prämienforderung nicht begleichen wollte, liess seine Beschwerde ans Bundesgericht von einer KI verfassen. Das Gericht wies die Eingabe scharf zurück und bezeichnete sie sinngemäss als inhaltlich substanzlos.
Einen derart drastischen Fall wie in den USA hat es in der Schweiz laut NZZ bislang nicht gegeben: Dort hatte eine Bundesrichterin in Mississippi festgestellt, dass Anwältinnen und Anwälte beider Parteien in ihren Rechtsschriften Zitate und sogar ganze Gerichtsurteile anführten, die schlicht nicht existierten – ein Vorfall, der in eine international dokumentierte Häufung ähnlicher Fälle passt: Ein Tracker verzeichnet mittlerweile 1116 Fälle erfundener KI-Zitate vor US-Gerichten, gefolgt von Kanada (173), Australien (74) und Grossbritannien (59).
Warum ist das wichtig?
Auch ohne einen Extremfall wie in den USA bedeutet die wachsende Zahl KI-gestützter Eingaben laut den von der NZZ befragten Fachleuten einen spürbar höheren Prüfaufwand für Schweizer Gerichte: Wo früher davon ausgegangen werden konnte, dass eine Rechtsschrift von einer fachkundigen Person mit entsprechender Sorgfalt verfasst wurde, muss nun stärker im Einzelfall geprüft werden, ob zitierte Bestimmungen, Präjudizien oder Sachverhaltsdarstellungen überhaupt zutreffen. Das bindet Ressourcen, die an anderer Stelle in der ohnehin angespannten Schweizer Justiz fehlen.
Bemerkenswert ist gleichzeitig, wie das Bundesgericht selbst mit KI umgeht: Eine hausintern entwickelte Anwendung ist seit 2021 im Einsatz, um Urteile zu anonymisieren, und soll künftig erweitert werden, damit sie Richterinnen, Richter und Gerichtsschreibende auch bei der Aktenanalyse und beim Verfassen von Texten unterstützt. Anders als die Parteien eines Verfahrens kann das Gericht dabei aber nicht beliebig auf kommerzielle KI-Werkzeuge zurückgreifen, sondern muss strenge rechtliche Vorgaben etwa zum Daten- und Personenschutz einhalten – ein Spannungsfeld, das auch andere Schweizer Behörden beim eigenen KI-Einsatz zunehmend beschäftigen dürfte.
Was bedeutet das für die Schweiz?
- Für Laien, die zunehmend KI-generierte Eingaben selbst verfassen, zeigt der CSS-Fall, dass Schweizer Gerichte solche Beschwerden nicht automatisch nachsichtiger behandeln: Wer eine KI-Eingabe ohne fachliche Prüfung einreicht, riskiert, dass ein eigentlich berechtigtes Anliegen an fehlender rechtlicher Substanz scheitert.
- Für Schweizer Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen von KMU ist die international wachsende Sanktionspraxis – in den USA drohen bereits Bussen von bis zu 3500 Dollar pro Anwältin oder Anwalt für erfundene Zitate – ein Warnsignal: KI-gestützt erstellte Rechtsschriften müssen konsequent gegen Datenbanken wie Swisslex oder entscheidsuche.ch geprüft werden, bevor sie bei einem Schweizer Gericht eingereicht werden.
- Bemerkenswert ist, wie zurückhaltend das Bundesgericht selbst mit KI umgeht: Eine intern entwickelte Anwendung dient seit 2021 zur Anonymisierung von Urteilen und soll künftig auch Richterinnen, Richter und Gerichtsschreibende bei der Aktenanalyse unterstützen – anders als Verfahrensparteien ist das Gericht dabei an strenge Vorgaben zum Daten- und Personenschutz gebunden, was als Vorbild für den KI-Einsatz in anderen Schweizer Behörden dienen könnte.
Verwendete Quellen
Die NZZ veröffentlichte die Recherche in der Woche vom 10. August 2026; sie stützt sich unter anderem auf das Bundesgerichtsurteil 9C_235/2026 sowie auf internationale Vergleichsfälle, etwa aus einem US-Bundesgericht in Mississippi.
- Neue Zürcher Zeitung (NZZ) Neue Zürcher Zeitung (NZZ) Originaldatum nicht erfasst
Häufige Fragen
Was ist die Kernaussage zu Schweizer Gerichte kämpfen mit KI-Rechtsschriften – Bundesgericht rügt substanzlose KI-Beschwerde?
Die NZZ dokumentiert, wie sich Schweizer Gerichte zunehmend mit Eingaben konfrontiert sehen, die mithilfe generativer KI verfasst wurden – oft ohne fachliche Endkontrolle durch eine qualifizierte Person, bevor sie eingereicht werden.
Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?
Für Laien, die zunehmend KI-generierte Eingaben selbst verfassen, zeigt der CSS-Fall, dass Schweizer Gerichte solche Beschwerden nicht automatisch nachsichtiger behandeln: Wer eine KI-Eingabe ohne fachliche Prüfung einreicht, riskiert, dass ein eigentlich berechtigtes Anliegen an fehlender rechtlicher Substanz scheitert.
Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?
Die NZZ veröffentlichte die Recherche in der Woche vom 10. August 2026; sie stützt sich unter anderem auf das Bundesgerichtsurteil 9C_235/2026 sowie auf internationale Vergleichsfälle, etwa aus einem US-Bundesgericht in Mississippi.