Kurzfassung
Das Ninth Circuit Court of Appeals hat eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die es Perplexitys KI-Browser-Agenten «Comet» untersagt hatte, im Auftrag von Nutzerinnen und Nutzern auf Amazon.com einzukaufen.
- Das Ninth Circuit Court of Appeals hat eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die es Perplexitys KI-Browser-Agenten «Comet» untersagt hatte, im Auftrag von Nutzerinnen und Nutzern auf Amazon.com einzukaufen.
- Zentral für die Begründung: Amazon konnte laut Gericht nicht glaubhaft machen, dass Perplexity selbst gegen den US-Bundesgesetz «Computer Fraud and Abuse Act» (CFAA) verstösst – denn es seien die Nutzerinnen und Nutzer, die über den Agenten auf Amazons Systeme zugreifen, nicht Perplexity.
- Der Rechtsstreit reicht zurück auf eine Amazon-Klage von Ende 2025 und eine im März 2026 erteilte einstweilige Verfügung; Amazon kann nun eine erneute Anhörung vor dem Gesamtgericht oder eine Überprüfung durch den Supreme Court beantragen, während das Hauptverfahren in San Francisco weiterläuft.
Was ist passiert?
Das US-Berufungsgericht für den neunten Bezirk (Ninth Circuit Court of Appeals) hat am 4. August 2026 eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die es dem KI-Browser-Agenten «Comet» des Suchunternehmens Perplexity untersagt hatte, im Auftrag von Nutzerinnen und Nutzern auf Amazon.com einzukaufen. Ein Bundesrichter hatte Amazon im März 2026 zunächst recht gegeben und Perplexity per einstweiliger Verfügung verboten, seinen KI-Agenten für Einkäufe auf der Plattform einzusetzen, während der zugrunde liegende Rechtsstreit weiterläuft.
Amazon hatte Perplexity Ende 2025 verklagt und vorgeworfen, der Comet-Browser greife unrechtmässig auf passwortgeschützte Kundenkonten zu. Das Berufungsgericht kam nun zum Schluss, dass Amazon nicht glaubhaft machen konnte, dass Perplexity damit gegen den «Computer Fraud and Abuse Act» (CFAA) verstösst, das zentrale US-Bundesgesetz gegen unbefugten Computerzugriff. Der Fall kann noch vor das Gesamtgericht des Ninth Circuit oder den Supreme Court gebracht werden; das eigentliche Hauptverfahren läuft parallel vor einem Bundesgericht in San Francisco weiter.
Warum ist das wichtig?
Die juristische Kernfrage lautet: Wer «greift» im rechtlichen Sinn auf Amazons Server zu, wenn eine Nutzerin ihren KI-Agenten anweist, in ihrem Namen einzukaufen? Das Gericht entschied, dass es die Nutzerin oder der Nutzer selbst ist – nicht Perplexity –, die auf Amazons Systeme zugreifen, auch wenn der Comet-Browser dabei Screenshots von Amazon-Seiten an Perplexitys eigene Server überträgt, um die Aufgabe zu erledigen. Diese Übermittlung von Screenshots, so das Gericht, sei kein «Zugriff» auf Amazons Server im Sinn des Gesetzes.
Die Entscheidung dürfte weit über den konkreten Fall hinaus Signalwirkung entfalten, weil praktisch jede grössere KI-Firma inzwischen an autonomen oder halbautonomen Agenten arbeitet, die im Namen von Nutzerinnen und Nutzern im Web handeln – von Einkaufsagenten über Buchungs- bis zu Recherche-Assistenten. Würden Plattformbetreiber wie Amazon solche Agenten rechtlich blockieren können, wäre das gesamte Geschäftsmodell agentenbasierter KI-Anwendungen infrage gestellt; das Urteil stärkt vorerst die Position der Agentenanbieter.
Was bedeutet das für die Schweiz?
Auch in der Schweiz dürfte sich die Frage, wem das Handeln eines KI-Agenten rechtlich zuzurechnen ist, in den kommenden Jahren stellen – etwa wenn Kundinnen und Kunden KI-Assistenten anweisen, auf Plattformen wie Digitec Galaxus, Ricardo oder bei Versicherungsvergleichsdiensten in ihrem Namen zu handeln. Das Schweizer Recht kennt zwar keinen direkten Gegenpart zum US-amerikanischen CFAA, doch ähnliche Fragen könnten hierzulande über das Datenschutzgesetz, das Urheberrecht an Webinhalten oder das Lauterkeitsrecht aufgeworfen werden.
Für Schweizer Online-Anbieter, deren Geschäftsmodell auf dem direkten, kontrollierten Zugriff auf die eigene Plattform beruht – etwa durch Werbeeinnahmen, Vergleichsfunktionen oder Kontobindung –, liefert der Fall zumindest eine Warnung: Es dürfte rechtlich schwierig werden, KI-Agenten technisch oder juristisch grundsätzlich von der eigenen Website fernzuhalten, solange diese im Auftrag der eigenen, legitim eingeloggten Kundschaft handeln. Schweizer Anwaltskanzleien mit Digital- und IT-Recht-Fokus dürften den Fall daher als wichtige Referenz für künftige Mandate rund um KI-Agenten beobachten.
Häufige Fragen
Was ist die Kernaussage zu US-Berufungsgericht kippt Amazon-Verbot gegen Perplexitys KI-Einkaufsagenten «Comet»?
Das Ninth Circuit Court of Appeals hat eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die es Perplexitys KI-Browser-Agenten «Comet» untersagt hatte, im Auftrag von Nutzerinnen und Nutzern auf Amazon.com einzukaufen.
Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?
Das Urteil ist ein früher, richtungsweisender Präzedenzfall für die Rechtsfrage, wem das Handeln eines KI-Agenten zuzurechnen ist – eine Frage, die auch für Schweizer Unternehmen relevant wird, sobald KI-Agenten im Auftrag von Kundinnen und Kunden auf Schweizer Online-Plattformen wie Digitec Galaxus oder Ricardo zugreifen.
Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?
iTechPost berichtete am 4. August 2026 über das Urteil; Bloomberg Law, Courthouse News Service und weitere Rechtsmedien lieferten zusätzliche Details zur Begründung und zum weiteren Verfahrensverlauf.