Kurzfassung

Das US-Justizministerium hat am 4. August 2026 einen Vergleich über 3,2 Millionen US-Dollar mit OpenAI und seiner Tochtergesellschaft Statsig bekanntgegeben, der Vorwürfe der Diskriminierung von US-Arbeitskräften bei der Personalrekrutierung beilegt.

  • Das US-Justizministerium hat am 4. August 2026 einen Vergleich über 3,2 Millionen US-Dollar mit OpenAI und seiner Tochtergesellschaft Statsig bekanntgegeben, der Vorwürfe der Diskriminierung von US-Arbeitskräften bei der Personalrekrutierung beilegt.
  • Laut den Ermittlungsbehörden bewarb OpenAI bestimmte, für das PERM-Verfahren vorgesehene Stellen nicht auf der öffentlichen Karriereseite, verlangte teils Papierbewerbungen statt elektronischer Bewerbungen und schaltete Stellenanzeigen zum Teil über nächtliche Radiospots – Praktiken, die US-Bewerberinnen und -Bewerber gezielt von einer Bewerbung abgehalten haben sollen.
  • OpenAI zahlt 1,2 Millionen US-Dollar Bussgeld und richtet einen Fonds über 2 Millionen US-Dollar zur Nachzahlung an betroffene Arbeitskräfte ein; künftig muss das Unternehmen PERM-Stellen öffentlich ausschreiben, elektronische Bewerbungen zulassen und sich einer behördlichen Aufsicht unterstellen.

Was ist passiert?

Die Bürgerrechtsabteilung des US-Justizministeriums hat am 4. August 2026 einen Vergleich mit OpenAI und seiner Tochtergesellschaft Statsig Inc. über insgesamt 3,2 Millionen US-Dollar bekanntgegeben. Die Behörde hatte den Unternehmen vorgeworfen, bei der Personalrekrutierung über das sogenannte PERM-Verfahren – ein Verfahren zur Erlangung einer dauerhaften Arbeitserlaubnis für ausländische Fachkräfte – systematisch Inhaberinnen und Inhaber befristeter Arbeitsvisa gegenüber US-amerikanischen Arbeitskräften bevorzugt zu haben.

Konkret wirft das Justizministerium OpenAI vor, bestimmte PERM-Stellen nicht auf der eigenen, öffentlich zugänglichen Karriereseite ausgeschrieben, in einzelnen Fällen nur Papierbewerbungen statt elektronischer Bewerbungen akzeptiert und Stellenanzeigen teilweise über nächtliche Radiospots geschaltet zu haben. Diese Praktiken, so die Ermittlungsbehörden, hätten gezielt dazu geführt, dass sich US-amerikanische Bewerberinnen und Bewerber gar nicht erst auf die betreffenden Stellen bewarben.

Warum ist das wichtig?

Der Vergleich umfasst neben 1,2 Millionen US-Dollar an Bussgeldern auch einen mit 2 Millionen US-Dollar dotierten Fonds zur Nachzahlung an jene Arbeitskräfte, die durch die beanstandeten Praktiken benachteiligt wurden. Zusätzlich verpflichtet sich OpenAI, künftige PERM-Stellen auf der öffentlichen Karriereseite auszuschreiben, elektronische Bewerbungen zuzulassen, Antidiskriminierungsschulungen für relevante Mitarbeitende durchzuführen, seine Einstellungsrichtlinien zu überarbeiten und sich einer laufenden behördlichen Aufsicht zu unterstellen. «Es ist illegal, US-Arbeitskräfte zu diskriminieren, indem man Inhaberinnen und Inhaber befristeter Visa bei der Stellenvergabe bevorzugt», erklärte die stellvertretende Justizministerin Harmeet K. Dhillon. Der Vergleich stelle sicher, «dass OpenAI entstandenen Schaden wiedergutmacht und seine Rekrutierungspraktiken so ändert, dass US-Arbeitskräfte eine faire Chance auf die begehrten Technologiestellen erhalten».

OpenAI bestreitet die Vorwürfe zwar, hat sich aber auf die Einigung eingelassen, um sein PERM-Programm fortführen zu können, das dem Unternehmen zufolge für zahlreiche Mitarbeitende und Kandidatinnen mit Einwanderungsbedarf zentral ist. Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl arbeitsrechtlicher Verfahren gegen grosse Technologie- und KI-Unternehmen ein und zeigt, dass US-Behörden unter der aktuellen Regierung verstärkt auf Einstellungspraktiken achten, die einheimische Arbeitskräfte gegenüber ausländischen Fachkräften benachteiligen könnten.

Was bedeutet das für die Schweiz?

Die Schweiz kennt mit dem sogenannten Inländervorrang ein strukturell entgegengesetztes Prinzip: Arbeitgeber, die Personen aus Drittstaaten – also ausserhalb der EU und EFTA – anstellen möchten, müssen zunächst nachweisen, dass keine geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten aus der Schweiz oder dem EU/EFTA-Raum zur Verfügung stehen. Ein Vorgehen wie im OpenAI-Fall, bei dem inländische Arbeitskräfte gezielt benachteiligt worden sein sollen, wäre unter Schweizer Recht in umgekehrter Richtung ohnehin unzulässig und würde noch strikter geprüft.

Für Schweizer KI-Unternehmen und Forschungsinstitutionen, die zunehmend international rekrutieren – etwa über US-Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder Kooperationen mit amerikanischen Partnern –, liefert der Fall dennoch eine praktische Lehre: Auch vermeintlich neutrale Rekrutierungskanäle oder Bewerbungsformate können in den USA rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sobald sie faktisch bestimmte Bewerbergruppen benachteiligen. Da mehrere grosse KI-Anbieter inzwischen auch in der Schweiz Niederlassungen unterhalten oder Fachkräfte von hier aus rekrutieren, dürfte die verschärfte behördliche Aufmerksamkeit in den USA auch für deren Schweizer Standorte und Rekrutierungsprozesse indirekt an Bedeutung gewinnen.

Häufige Fragen

Was ist die Kernaussage zu US-Justizministerium einigt sich mit OpenAI auf 3,2-Millionen-Dollar-Vergleich wegen Diskriminierung inländischer Arbeitskräfte?

Das US-Justizministerium hat am 4. August 2026 einen Vergleich über 3,2 Millionen US-Dollar mit OpenAI und seiner Tochtergesellschaft Statsig bekanntgegeben, der Vorwürfe der Diskriminierung von US-Arbeitskräften bei der Personalrekrutierung beilegt.

Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?

Die Schweiz kennt mit dem sogenannten Inländervorrang eine strukturell entgegengesetzte Regel: Arbeitgeber müssen für Stellen, die mit Personen aus Drittstaaten besetzt werden sollen, zuerst nachweisen, dass keine geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten aus der Schweiz oder dem EU/EFTA-Raum verfügbar sind – ein System, das den im OpenAI-Fall vorgeworfenen Praktiken diametral entgegensteht.

Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?

Das US-Justizministerium veröffentlichte die Vergleichsvereinbarung am 4. August 2026 in einer eigenen Medienmitteilung; Axios, Newsweek und weitere US-Medien lieferten zusätzliche Details zu den zugrunde liegenden Vorwürfen.