In Kürze
- Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump hat mit einem am 13. August 2026 unterzeichneten Memorandum ein Programm angekündigt, das ausgewählten privaten Unternehmen erstmals offiziell erlaubt, im Auftrag und unter Aufsicht des Justiz- und des Heimatschutzministeriums offensive – auch KI-gestützte – Cyberoperationen gegen im Ausland operierende kriminelle Hackergruppen durchzuführen.
- Teilnehmende Firmen müssen einen Vertrag mit einem der beiden Ministerien abschliessen, sich einer «rigorosen» behördlichen Prüfung unterziehen und mindestens eine Million US-Dollar als Sicherheitsleistung hinterlegen, die der Staat bei Verstössen gegen die Auflagen einbehalten kann; ins Visier genommen werden sollen ausschliesslich Gruppen ohne erkennbare Verbindung zu einer ausländischen Regierung.
- Cybersicherheitsexpertinnen und -experten warnen gegenüber der «New York Times» und weiteren Medien, dass sich der Ursprung von Cyberangriffen in der Praxis oft nur schwer zweifelsfrei zurückverfolgen lässt und «Kollateralschäden» drohen, etwa wenn KI-gestützte Gegenangriffe versehentlich Transportunternehmen, Spitäler oder andere unbeteiligte Infrastruktur treffen.
Was ist passiert?
Präsident Donald Trump hat am 13. August 2026 ein Memorandum unterzeichnet, das ein Programm zur Bekämpfung ausländischer Cyberkriminalität mit Hilfe privater Unternehmen einrichtet. Medien bezeichnen das Vorhaben in Anlehnung an historische, staatlich sanktionierte Kaperbriefe als «Cyber Privateers»: Ausgewählte Firmen sollen unter «Kontrolle und Aufsicht» eines neuen Bundesprogramms nicht mehr nur kriminelle Netzwerke im Ausland überwachen, sondern deren Infrastruktur aktiv stören dürfen. Ziel ist es laut Memorandum, ausländische kriminelle Gruppen zu treffen, die US-Bürgerinnen und -Bürgern jährlich Schäden in Milliardenhöhe zufügen; Angriffe sollen sich ausdrücklich nur gegen Gruppen ohne erkennbare Verbindung zu einer ausländischen Regierung richten.
Teilnehmende Unternehmen müssen dafür einen Vertrag mit dem Justiz- oder dem Heimatschutzministerium abschliessen, sich einer «rigorosen» Prüfung unterziehen und mindestens eine Million US-Dollar als Sicherheitsleistung hinterlegen, die der Staat bei Fehlverhalten einbehalten kann. Laut Fachmedien wie it-boltwise.de umfasst das Programm ausdrücklich auch KI-gestützte offensive Cyberoperationen, einschliesslich Bestimmungen zu Spyware- und Störangriffen – für die USA wäre es das erste Mal, dass private Firmen offiziell zu offensiven Cyberoperationen ermächtigt werden. Details zum genauen Prüfverfahren, zur Auswahl der Ziele und zur rechtlichen Grundlage für die einzelnen Angriffsarten bleiben im Memorandum allerdings offen.
Warum ist das wichtig?
Die Privatisierung offensiver Cyberoperationen markiert einen grundsätzlichen Kurswechsel: Bislang blieben aktive Gegenangriffe auf Cyberkriminelle nahezu überall staatlichen Stellen vorbehalten, weil die Zurechnung eines Angriffs auf einen bestimmten Urheber technisch anspruchsvoll und die Abgrenzung zwischen krimineller Gruppe und staatlichem Akteur oft unklar ist. Genau hier setzt die Kritik von Cybersicherheitsexpertinnen und -experten an: Die Herkunft von Angriffen lasse sich in der Praxis häufig gezielt verschleiern, wodurch Unternehmen, die im guten Glauben handeln, versehentlich falsche oder unbeteiligte Ziele treffen könnten – etwa Transportunternehmen oder Spitäler, wie Fachleute gegenüber der «New York Times» warnten.
Zusätzliche Brisanz erhält das Programm durch die KI-Komponente: Automatisierte, KI-gestützte Angriffswerkzeuge senken die technische Hürde für komplexe Cyberoperationen erheblich und könnten die Kontrolle über Ziel und Ausmass eines Gegenangriffs weiter erschweren. Für international tätige Unternehmen und Behörden weltweit wirft das Programm damit grundsätzliche Fragen zur Zukunft der internationalen Cyberordnung auf – insbesondere dazu, wie souveräne Staaten reagieren, wenn private, staatlich sanktionierte Akteure künftig KI-gestützt in fremden Rechtsräumen aktiv werden.
Was bedeutet das für die Schweiz?
- Weil global tätige Cyberkriminelle ihre Infrastruktur häufig über mehrere Länder verteilen, könnten künftig auch von den USA autorisierte Firmen im Rahmen des Programms digitale Infrastruktur berühren, die durch die Schweiz führt – mit ungeklärten Fragen zur Anwendbarkeit des Schweizer Strafrechts auf solche «privatisierten» Gegenangriffe ausländischer Akteure.
- Für Schweizer Unternehmen mit US-Tochtergesellschaften oder US-Cyberversicherern stellt sich die Frage, ob und wie eine Beteiligung an einem solchen Programm mit dem hiesigen Rechtsverständnis vereinbar wäre: In der Schweiz bleibt aktives Zurückhacken («Hackback») durch Private nach geltendem Recht unzulässig, die Strafverfolgung von Cyberkriminalität ist Sache der staatlichen Behörden.
- Der Fall zeigt, wie unterschiedlich Rechtsordnungen mit KI-gestützten Cyberfähigkeiten umgehen: Während die Schweiz und die EU auf staatliche Zuständigkeit und Zurückhaltung bei offensiven Cybermassnahmen setzen, verlagern die USA hier bewusst Verantwortung auf private Akteure – ein Modell, das in der internationalen Diskussion um «aktive Cyberabwehr» als Präzedenzfall dienen dürfte, den auch Schweizer Sicherheitsbehörden beobachten müssen.
Verwendete Quellen
CNN berichtete am 13. August 2026 über das von Präsident Trump unterzeichnete Memorandum; NPR, inside-it.ch und it-boltwise.de lieferten am 14./15. August 2026 zusätzliche Einordnung, unter anderem zur KI-Komponente des Programms.
- CNN CNN Originaldatum nicht erfasst
Häufige Fragen
Was ist die Kernaussage zu USA erlauben ausgewählten Firmen künftig KI-gestützte Gegenangriffe auf Cyberkriminelle – Experten warnen vor Kollateralschäden?
Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump hat mit einem am 13. August 2026 unterzeichneten Memorandum ein Programm angekündigt, das ausgewählten privaten Unternehmen erstmals offiziell erlaubt, im Auftrag und unter Aufsicht des Justiz- und des Heimatschutzministeriums offensive – auch KI-gestützte – Cyberoperationen gegen im Ausland operierende kriminelle Hackergruppen durchzuführen.
Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?
Weil global tätige Cyberkriminelle ihre Infrastruktur häufig über mehrere Länder verteilen, könnten künftig auch von den USA autorisierte Firmen im Rahmen des Programms digitale Infrastruktur berühren, die durch die Schweiz führt – mit ungeklärten Fragen zur Anwendbarkeit des Schweizer Strafrechts auf solche «privatisierten» Gegenangriffe ausländischer Akteure.
Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?
CNN berichtete am 13. August 2026 über das von Präsident Trump unterzeichnete Memorandum; NPR, inside-it.ch und it-boltwise.de lieferten am 14./15. August 2026 zusätzliche Einordnung, unter anderem zur KI-Komponente des Programms.