Kurzfassung
Die Verlagsgruppen Hachette Book Group, Cengage Learning und Elsevier sowie der Bestsellerautor Scott Turow haben am 14. Juli 2026 beim US-Bundesgericht in New York Klage gegen Google eingereicht.
- Die Verlagsgruppen Hachette Book Group, Cengage Learning und Elsevier sowie der Bestsellerautor Scott Turow haben am 14. Juli 2026 beim US-Bundesgericht in New York Klage gegen Google eingereicht.
- Der Vorwurf: Google habe Millionen urheberrechtlich geschützte Texte, die ursprünglich für begrenzte Dienste wie Google Books oder Google Scholar überlassen wurden, unerlaubt zum Training der Gemini-Modelle verwendet.
- Laut Klageschrift zeigen interne Google-Dokumente, dass der Konzern das Vorgehen selbst als «extrem problematisch» einstufte und mit Bussen in Höhe von zig bis hunderten Milliarden Dollar rechnete; die Kläger fordern Schadenersatz, ein Nutzungsverbot und die Vernichtung unrechtmässiger Kopien.
Was ist passiert?
Die Verlagsgruppen Hachette Book Group, Cengage Learning und Elsevier sowie der US-Bestsellerautor Scott Turow haben am 14. Juli 2026 beim US-Bundesgericht für den Southern District of New York Klage gegen Google eingereicht. Sie werfen dem Konzern vor, Millionen urheberrechtlich geschützter Texte ohne Erlaubnis zum Training der Gemini-Modelle verwendet zu haben.
Konkret geht es laut Klageschrift um Bücher, die Verlage und Autorinnen und Autoren Google einst für begrenzte Zwecke überliessen – etwa für durchsuchbare Textausschnitte bei Google Books, den Verkauf von E-Books über Google Play Books oder die Literatursuche via Google Scholar. Diese Werke habe Google nun zweckentfremdet und zum Training kommerzieller KI-Produkte eingesetzt, ohne dafür eine Erlaubnis eingeholt zu haben.
Warum ist das wichtig?
Besonders brisant sind laut den Klägern interne Google-Dokumente, die als Beweismittel angeführt werden: Ein Dokument soll die Nutzung urheberrechtlich geschützter Bücher aus Google Play Books für das KI-Training als «extrem problematisch für Google» bezeichnet und mögliche Bussen «in der Grössenordnung von zig bis hunderten Milliarden US-Dollar» erwähnt haben. Die Klägerschaft wirft Google zudem vor, Urheberrechtsvermerke an den Werken absichtlich entfernt oder verändert zu haben, um die Herkunft der Trainingsdaten zu verschleiern.
Die Kläger fordern gesetzlichen Schadenersatz, ein dauerhaftes Nutzungsverbot sowie eine gerichtliche Anordnung, sämtliche unrechtmässig erstellten Kopien zu vernichten. Der Fall reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Urheberrechtsklagen gegen grosse KI-Anbieter weltweit und dürfte die Debatte über faire Vergütung für Trainingsdaten weiter anheizen.
Was bedeutet das für die Schweiz?
In der Schweiz gilt das Urheberrechtsgesetz nach herrschender Meinung grundsätzlich auch für die Nutzung geschützter Werke zum KI-Training, doch es fehlt bislang ein klärender Gerichtsentscheid. Um die Rechtsunsicherheit zu verringern, hat das Parlament eine Motion der freisinnigen Ständerätin Petra Gössi angenommen, die Urheberinnen und Urheber besser vor der unangefragten Nutzung ihrer Werke durch KI-Unternehmen schützen soll; eine konkrete Vorlage des Bundesrats wird jedoch erst bis Ende 2026 erwartet.
Für Schweizer Verlage, Autorinnen und Autoren, deren Werke über Google Books oder ähnliche Dienste digitalisiert wurden, ist der US-Fall deshalb auch hierzulande relevant – er könnte als Präzedenzfall zeigen, wie Gerichte die zweckwidrige Weiterverwendung digitalisierter Werke für KI-Training beurteilen. Und für Schweizer Unternehmen, die Gemini über Google Workspace nutzen, ist der Rechtsstreit ein Erinnerungsposten: Die rechtliche Herkunft der Trainingsdaten grosser KI-Modelle bleibt ein Compliance-Thema, das bei der Beschaffung nicht ausgeblendet werden sollte.
Häufige Fragen
Was ist die Kernaussage zu Verlage und Bestsellerautor verklagen Google wegen Gemini-Training mit geschützten Büchern?
Die Verlagsgruppen Hachette Book Group, Cengage Learning und Elsevier sowie der Bestsellerautor Scott Turow haben am 14. Juli 2026 beim US-Bundesgericht in New York Klage gegen Google eingereicht.
Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?
Die Schweiz kennt bisher keine gesetzliche Klärung, ob und unter welchen Bedingungen KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Werken zulässig ist – eine vom Parlament angenommene Motion der Ständerätin Petra Gössi soll hier Abhilfe schaffen, doch die Vorlage des Bundesrats wird erst bis Ende 2026 erwartet.
Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?
TechCrunch berichtet über die am 14. Juli 2026 beim US-Bundesgericht für den Southern District of New York eingereichte Klage der Verlage Hachette, Cengage und Elsevier sowie des Autors Scott Turow gegen Google; Netzwoche und Heise ordnen den Fall zusätzlich ein.