In Kürze
- Der Bundesrat liess sich am 28. Oktober 2026 über den Stand der KI-Regulierung informieren und nahm einen Bericht des Bakom mit dem Titel «Sektorielle Massnahmen zur Regulierung von künstlicher Intelligenz» zur Kenntnis, der auf einer Umfrage bei sämtlichen Bundesstellen beruht.
- Das Bundesamt für Justiz arbeitet an rechtlich verbindlichen Massnahmen zur Umsetzung der KI-Konvention des Europarats; die Vernehmlassung dazu ist frühestens für den Frühling 2027 vorgesehen, mit Schwerpunkten bei Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Aufsicht und Risikobewertung.
- Parallel dazu beauftragte der Bundesrat das Uvek (Bakom), bis Ende März 2028 einen verwaltungsinternen Wissensaustausch zu branchenspezifischen Selbstregulierungsaktivitäten aufzubauen und die Handreichung für einen freiwilligen KI-Kodex weiterzuentwickeln.
Was ist passiert?
Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2026 über den Stand der Umsetzung der KI-Konvention des Europarats informieren lassen, die die Schweiz am 27. März 2025 unterzeichnet hatte. Dabei nahm er einen Bericht des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) mit dem Titel «Sektorielle Massnahmen zur Regulierung von künstlicher Intelligenz» zur Kenntnis. Der Bericht beruht auf einer Umfrage bei sämtlichen Bundesstellen und gibt einen Überblick über bestehende und geplante Massnahmen in verschiedenen Sektoren, von Gesundheit über den Finanzmarkt bis zur Stromversorgung.
Für den rechtlich verbindlichen Teil der Regulierung ist das Bundesamt für Justiz (BJ) zuständig: Es erarbeitet die Massnahmen, mit denen die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen will. Im Zentrum stehen Transparenzpflichten, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Aufsichtsmechanismen und die Bewertung von Risiken beim Einsatz künstlicher Intelligenz. Die Vernehmlassung zu diesem Massnahmenkatalog soll laut Bundesrat frühestens im Frühling 2027 eröffnet werden – deutlich später als der vergleichbare EU AI Act, dessen Pflichten für Hochrisikosysteme bereits seit August 2026 greifen.
Warum ist das wichtig?
Die Schweiz verfolgt damit bewusst einen anderen Weg als die EU: Statt eines horizontalen Gesetzes, das pauschal für alle KI-Anwendungen gilt, soll die allgemeine, rechtlich verbindliche Regulierung auf Bereiche beschränkt bleiben, die Grundrechte unmittelbar betreffen. Ergänzend dazu setzt der Bundesrat auf flankierende, nicht verbindliche Massnahmen wie Branchendialoge, Leitlinien, Branchenstandards und freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen – ein Ansatz, der wirtschaftsnahen Verbänden entgegenkommt, Datenschutzorganisationen aber zu wenig weit geht.
Damit der freiwillige Teil nicht folgenlos bleibt, hat der Bundesrat das Uvek beauftragt, bis Ende März 2028 einen verwaltungsinternen Wissensaustausch zu KI-Selbstregulierungsaktivitäten der Branchen aufzubauen und die bestehende Handreichung für einen KI-Kodex weiterzuentwickeln. Damit verschiebt sich der Zeithorizont für verbindliche Schweizer Regeln ein weiteres Mal: Noch Anfang 2026 war in einzelnen Fachkreisen von einer möglichen Vernehmlassung «innerhalb des ersten Halbjahres 2027» die Rede, nun bestätigt der Bundesrat explizit erst den Frühling 2027 als Startpunkt des Verfahrens – mit entsprechend späterem Inkrafttreten.
Was bedeutet das für die Schweiz?
Redaktionelle Einordnung: Die folgenden Schlussfolgerungen beziehen sich auf die genannten Quellen. Sie sind keine zusätzlichen Meldungen der Originalquelle.
- Für Schweizer Unternehmen bedeutet der Entscheid, dass sie mindestens bis 2027 ohne ein eigenes KI-Gesetz planen müssen – verbindlich bleibt vorerst nur das revidierte Datenschutzgesetz, das unter anderem ein Recht auf Information über automatisierte Einzelentscheide und auf menschliche Überprüfung vorsieht.
- Der Bericht berücksichtigt gemäss Bakom explizit auch Risiken für die Stromversorgung durch KI-Einsatz – ein Hinweis darauf, dass die Regulierung in der Schweiz branchenspezifisch statt horizontal wie der EU AI Act ausgestaltet werden soll, was für KMU in unterschiedlichen Sektoren unterschiedliche Pflichten bedeuten könnte.
- Weil allgemeine Regulierung laut Bundesrat auf grundrechtsrelevante Bereiche beschränkt bleiben soll, dürften viele Schweizer KMU zunächst mit freiwilligen Branchenstandards und einem KI-Kodex statt mit harten Gesetzespflichten konfrontiert sein – das schafft Planungsspielraum, aber auch Rechtsunsicherheit im Vergleich zu Unternehmen, die zusätzlich dem EU AI Act unterstehen.
Verwendete Quellen
IT Magazine berichtete am 28. Oktober 2026 über den Bundesratsentscheid; Angaben zum Bakom-Bericht «Sektorielle Massnahmen zur Regulierung von künstlicher Intelligenz» und zum Zeitplan wurden anhand der offiziellen Themenseite des Bakom (bakom.admin.ch) sowie Berichten von ICTkanal und IMticker abgeglichen.
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Häufige Fragen
Was ist die Kernaussage zu Bundesrat nimmt Zwischenstand der KI-Regulierung zur Kenntnis – verbindliche Regeln erst ab Frühjahr 2027 in der Vernehmlassung?
Der Bundesrat liess sich am 28. Oktober 2026 über den Stand der KI-Regulierung informieren und nahm einen Bericht des Bakom mit dem Titel «Sektorielle Massnahmen zur Regulierung von künstlicher Intelligenz» zur Kenntnis, der auf einer Umfrage bei sämtlichen Bundesstellen beruht.
Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?
Für Schweizer Unternehmen bedeutet der Entscheid, dass sie mindestens bis 2027 ohne ein eigenes KI-Gesetz planen müssen – verbindlich bleibt vorerst nur das revidierte Datenschutzgesetz, das unter anderem ein Recht auf Information über automatisierte Einzelentscheide und auf menschliche Überprüfung vorsieht.
Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?
IT Magazine berichtete am 28. Oktober 2026 über den Bundesratsentscheid; Angaben zum Bakom-Bericht «Sektorielle Massnahmen zur Regulierung von künstlicher Intelligenz» und zum Zeitplan wurden anhand der offiziellen Themenseite des Bakom (bakom.admin.ch) sowie Berichten von ICTkanal und IMticker abgeglichen.