In Kürze

  • Das deutsche Bundeskabinett billigte am 7. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig «zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt», der nun ins parlamentarische Verfahren im Bundestag geht.
  • Ein neuer Paragraf 184k im Strafgesetzbuch soll künstlich erzeugte oder manipulierte Darstellungen erfassen, die den Anschein erwecken, eine reale Person sei nackt oder bei sexuellen Handlungen zu sehen; vorgesehen sind Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, wobei bereits die Herstellung für den eigenen Gebrauch strafbar sein kann und eine KI-Kennzeichnung die Strafbarkeit nicht grundsätzlich ausschliesst.
  • Zusätzlich sollen ein neuer Paragraf 201k StGB für die unbefugte Zugänglichmachung ansehensschädigender, nicht sexualisierter Deepfakes, eine eigene Strafnorm gegen Fake-Profile realer Personen sowie ein neuer Paragraf 202e StGB gegen unbefugtes digitales Tracking und Spyware eingeführt werden.

Was ist passiert?

Das deutsche Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig gebilligt, der den zivil- und strafrechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt stärken soll. Kernstück ist ein neuer Paragraf 184k im Strafgesetzbuch, der künstlich erzeugte oder manipulierte Darstellungen erfasst, die den Anschein erwecken, eine reale Person sei nackt oder bei sexuellen Handlungen zu sehen. Vorgesehen sind Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe; bereits die Herstellung solcher Inhalte für den eigenen Gebrauch kann strafbar sein, und eine Kennzeichnung als KI-generiert schliesst die Strafbarkeit nicht grundsätzlich aus. Besitz, Herstellung und Verbreitung sogenannter Vergewaltigungsvideos sollen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können.

Der Entwurf sieht zudem einen neuen Tatbestand gegen das unbefugte Zugänglichmachen ansehensschädigender, nicht sexualisierter Deepfakes vor, eine eigene Strafnorm gegen das Erstellen von Fake-Profilen realer Personen sowie einen neuen Paragrafen 202e StGB gegen unbefugtes digitales Tracking und Spyware wie Stalkerware. Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Entwurf nun ins reguläre Gesetzgebungsverfahren im Bundestag; mit einem Inkrafttreten ist nicht vor 2027 zu rechnen.

Warum ist das wichtig?

Bislang fehlte in Deutschland wie in den meisten europäischen Ländern eine eindeutige Strafnorm speziell für das Erstellen oder Verbreiten sexualisierter Deepfakes; Betroffene mussten auf allgemeinere Tatbestände wie Beleidigung oder Verletzung des Rechts am eigenen Bild zurückgreifen, die der spezifischen Dynamik von KI-generierten Inhalten oft nicht gerecht wurden. Der deutsche Entwurf schliesst diese Lücke gezielt und könnte als Vorbild für andere europäische Rechtsordnungen dienen, die mit ähnlichen Regelungslücken konfrontiert sind.

Für die Schweiz ist das relevant, weil auch hier keine spezifische Deepfake-Strafnorm existiert: Betroffene stützen sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 28 ZGB, die Ehrverletzungstatbestände des Strafgesetzbuchs oder das Datenschutzgesetz. Genau diese Lücke hatte der Genfer Nationalrat Fabien Mahaim im September 2026 mit einer parlamentarischen Initiative aufgegriffen; der deutsche Kabinettsbeschluss liefert nun ein konkretes, weiter fortgeschrittenes Gesetzgebungsmodell, an dem sich künftige Schweizer Vorstösse orientieren könnten, etwa im Rahmen der laufenden Arbeiten des Bundesamts für Justiz zur Umsetzung der KI-Konvention des Europarats.

Was bedeutet das für die Schweiz?

Redaktionelle Einordnung: Die folgenden Schlussfolgerungen beziehen sich auf die genannten Quellen. Sie sind keine zusätzlichen Meldungen der Originalquelle.

  • Die Schweiz kennt bislang keinen dem deutschen Entwurf vergleichbaren eigenen Straftatbestand für Deepfakes; Betroffene müssen sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 28 ZGB), die Ehrverletzungstatbestände des Strafgesetzbuchs oder das Datenschutzgesetz stützen, was Fachleute wie der Nationalrat Fabien Mahaim mit seiner im September 2026 eingereichten parlamentarischen Initiative als Regelungslücke kritisiert haben.
  • Sollte der deutsche Entwurf das parlamentarische Verfahren erfolgreich durchlaufen, entstünde unmittelbar vor der Schweizer Grenze ein konkretes Modell für spezifische Deepfake-Straftatbestände, auf das sich künftige Schweizer Vorstösse berufen könnten – insbesondere im Rahmen der laufenden Arbeiten des Bundesamts für Justiz zur Umsetzung der KI-Konvention des Europarats.
  • Für Schweizer Unternehmen, Medien und Privatpersonen verdeutlicht der deutsche Vorstoss zudem, dass auch ohne vollständige KI-Regulierung gezielte, sektorspezifische Strafnormen gegen konkrete Schadensszenarien wie Deepfake-Pornografie oder digitales Stalking möglich sind – ein Ansatz, der zur bisherigen Schweizer Regulierungsstrategie passt, auf punktuelle statt umfassende KI-Gesetze zu setzen.

Verwendete Quellen

Die deutsche Bundesregierung veröffentlichte die Mitteilung zum Kabinettsbeschluss am 7. Oktober 2026; das Fachportal netzpolitik.org und weitere deutsche Medien wie die Ärzte Zeitung und Fachverlage beschrieben am selben Tag die einzelnen neuen Straftatbestände.

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Häufige Fragen

Was ist die Kernaussage zu Deutsches Bundeskabinett beschliesst Gesetz gegen digitale Gewalt mit eigenem Straftatbestand für Deepfakes?

Das deutsche Bundeskabinett billigte am 7. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig «zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt», der nun ins parlamentarische Verfahren im Bundestag geht.

Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?

Die Schweiz kennt bislang keinen dem deutschen Entwurf vergleichbaren eigenen Straftatbestand für Deepfakes; Betroffene müssen sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 28 ZGB), die Ehrverletzungstatbestände des Strafgesetzbuchs oder das Datenschutzgesetz stützen, was Fachleute wie der Nationalrat Fabien Mahaim mit seiner im September 2026 eingereichten parlamentarischen Initiative als Regelungslücke kritisiert haben.

Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?

Die deutsche Bundesregierung veröffentlichte die Mitteilung zum Kabinettsbeschluss am 7. Oktober 2026; das Fachportal netzpolitik.org und weitere deutsche Medien wie die Ärzte Zeitung und Fachverlage beschrieben am selben Tag die einzelnen neuen Straftatbestände.