In Kürze

  • Lena Leuenberger vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) erläuterte an der Tagung CLTR 2026 in Bern am 26. Oktober 2026 den Stand der Arbeiten zur Regulierung von künstlicher Intelligenz im Schweizer Urheberrecht.
  • Die geplante Reform stützt sich laut Leuenberger auf drei Säulen: klare ausschliessliche Rechte, erweiterte Kollektivlizenzen und mehr Transparenz; konkret sollen ein Vergütungsanspruch gegenüber ausländischen KI-Anbietern sowie eine Umkehr der Beweislast zugunsten der Rechteinhaberinnen und -inhaber geprüft werden.
  • Die Arbeiten befinden sich laut Leuenberger noch in einem frühen Stadium; eine öffentliche Vernehmlassung ist nicht vor Frühling 2027 zu erwarten. Die Schweiz verfügt bislang über keine übergreifende, KI-spezifische Gesetzgebung.

Was ist passiert?

An der vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) organisierten Tagung CLTR 2026 in Bern hat Lena Leuenberger am 26. Oktober 2026 den aktuellen Stand der Arbeiten zur Regulierung von künstlicher Intelligenz im Schweizer Urheberrecht vorgestellt. Wie der Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger auf seinem Blog berichtete, ruht die geplante Reform auf drei Säulen: klare ausschliessliche Rechte für Urheberinnen und Urheber, erweiterte Kollektivlizenzen über Verwertungsgesellschaften sowie mehr Transparenz bei der Nutzung geschützter Werke durch KI-Systeme. Konkret werden ein Vergütungsanspruch gegenüber ausländischen KI-Anbietern und eine Umkehr der Beweislast zugunsten der Rechteinhaberinnen und -inhaber geprüft – Letzteres würde bedeuten, dass ein KI-Anbieter im Streitfall belegen müsste, geschützte Werke nicht unrechtmässig verwendet zu haben, statt dass die Rechteinhaberschaft dies beweisen muss.

Leuenberger betonte laut dem Bericht, dass sich die Arbeiten noch in einem frühen Stadium befinden. Eine öffentliche Vernehmlassung zu konkreten Gesetzesvorschlägen sei frühestens im Frühling 2027 zu erwarten. Hintergrund ist unter anderem die Motion der freisinnigen Ständerätin Petra Gössi, die den Bundesrat beauftragt, journalistische und andere urheberrechtlich geschützte Inhalte vor einer Nutzung durch KI-Anbieter zu schützen; Justizminister Beat Jans hatte bereits im Sommer 2026 bestätigt, dass das IGE mit der Umsetzung begonnen habe. Zudem hatte das Parlament im Juni 2026 eine separate Vorlage zur Revision des Urheberrechts an den Bundesrat zurückgewiesen, mit dem Auftrag zu prüfen, wie KI-Anwendungen Plattformen und Suchmaschinen verändern und was dies für die Vorlage bedeutet.

Warum ist das wichtig?

Die Schweiz verfügt bislang über keine übergreifende, KI-spezifische Gesetzgebung und setzt stattdessen auf sektorielle Anpassungen bestehender Gesetze – das Urheberrecht ist damit einer der ersten konkreten Bereiche, in denen sich diese Strategie in greifbaren Reformvorschlägen niederschlägt. International haben andere Länder und die EU mit dem AI Act bereits weitreichendere Transparenzpflichten für KI-Trainingsdaten eingeführt; mit einem Vergütungsanspruch und einer Beweislastumkehr würde die Schweiz einen eigenständigen, auf das Urheberrecht fokussierten Weg einschlagen, der sich an Modellen wie dem französischen «Loi Darcos» orientiert, aber eigene Schwerpunkte setzt.

Die lange Zeitachse – mit einer möglichen Vernehmlassung erst 2027 – zeigt zugleich, wie viel regulatorischer Nachholbedarf in der Schweiz besteht, während führende KI-Anbieter ihre Modelle längst mit urheberrechtlich geschütztem Material trainieren. Für die Kreativwirtschaft bedeutet das eine Phase anhaltender Rechtsunsicherheit, in der einzelne Fälle – etwa im Zusammenhang mit KI-generierter Musik – mangels spezifischer Regeln weiterhin über allgemeines Zivilrecht verhandelt werden müssen.

Was bedeutet das für die Schweiz?

Redaktionelle Einordnung: Die folgenden Schlussfolgerungen beziehen sich auf die genannten Quellen. Sie sind keine zusätzlichen Meldungen der Originalquelle.

  • Für Schweizer Kreativschaffende, Verlage und Verwertungsgesellschaften wie die SUISA wäre ein Vergütungsanspruch gegenüber ausländischen KI-Anbietern ein direkter Hebel gegen die bislang weitgehend unvergütete Nutzung geschützter Werke als Trainingsdaten – ein Thema, das die Branche angesichts KI-generierter Musik auf Schweizer Privatradios bereits beschäftigt.
  • Eine Umkehr der Beweislast würde die Position von Schweizer Rechteinhaberinnen und -inhabern in Streitfällen mit grossen, oft ausländischen KI-Anbietern deutlich stärken, da diese nicht mehr nur die Nutzung bestreiten, sondern aktiv deren Rechtmässigkeit belegen müssten.
  • Für Schweizer Unternehmen, die KI-Anwendungen auf Basis fremder Modelle anbieten oder nutzen, schafft die lange Vorlaufzeit bis zu einer möglichen Vernehmlassung 2027 Zeit zur Vorbereitung – zugleich bleibt die Rechtslage bis dahin unklar, was Investitionsentscheide in KI-gestützte Geschäftsmodelle erschwert.

Verwendete Quellen

Der Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger berichtete am 27. Oktober 2026 auf steigerlegal.ch über den Vortrag von Lena Leuenberger (IGE) am Vortag an der Tagung CLTR 2026 in Bern; das IGE selbst führt die Veranstaltungsreihe zur Urheberrechtsrevision auf seiner Newsroom-Seite.

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Häufige Fragen

Was ist die Kernaussage zu Schweiz plant Vergütungspflicht für ausländische KI-Anbieter – IGE kündigt Reform des Urheberrechts an?

Lena Leuenberger vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) erläuterte an der Tagung CLTR 2026 in Bern am 26. Oktober 2026 den Stand der Arbeiten zur Regulierung von künstlicher Intelligenz im Schweizer Urheberrecht.

Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?

Für Schweizer Kreativschaffende, Verlage und Verwertungsgesellschaften wie die SUISA wäre ein Vergütungsanspruch gegenüber ausländischen KI-Anbietern ein direkter Hebel gegen die bislang weitgehend unvergütete Nutzung geschützter Werke als Trainingsdaten – ein Thema, das die Branche angesichts KI-generierter Musik auf Schweizer Privatradios bereits beschäftigt.

Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?

Der Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger berichtete am 27. Oktober 2026 auf steigerlegal.ch über den Vortrag von Lena Leuenberger (IGE) am Vortag an der Tagung CLTR 2026 in Bern; das IGE selbst führt die Veranstaltungsreihe zur Urheberrechtsrevision auf seiner Newsroom-Seite.