In Kürze
- Jonas Achermann, Richter am Luzerner Kriminalgericht, hat ein Software-Tool entwickelt, das in einer Datenbank früherer Urteile nach ähnlichen Fällen sucht und daraus ein Strafmass für den aktuellen Fall vorschlägt.
- Kalibriert ist das Tool bislang für Betäubungsmittel-, Vermögens- und Wirtschaftsdelikte; eine Erweiterung auf Sexualdelikte wie Vergewaltigung befindet sich in der Testphase – einem Bereich, in dem Freiheitsstrafen bisher zwischen einem und zehn Jahren stark variieren.
- Strafverteidiger Thomas Fingerhuth und der frühere Bundesrichter Hans Mathys warnen vor dem Einsatz des Algorithmus, während Achermann argumentiert, das Tool solle die oft als «Bauchgefühl» kritisierte, uneinheitliche Strafzumessung objektivieren.
Was ist passiert?
Jonas Achermann, Richter am Luzerner Kriminalgericht, hat in Eigeninitiative ein Software-Tool entwickelt, das Richterinnen und Richtern bei der Strafzumessung helfen soll. Das Programm durchsucht eine Datenbank bereits gefällter Urteile nach Fällen mit ähnlichem Sachverhalt, zeigt diese Vergleichsfälle an und errechnet daraus, gestützt auf verschiedene Kriterien des konkreten Falls, einen Strafmass-Vorschlag. Bislang ist das Tool für Betäubungsmittel-, Eigentums- und Wirtschaftsdelikte kalibriert und wird in diesen Bereichen bereits eingesetzt.
Wie 20 Minuten und der Tages-Anzeiger Ende August 2026 berichteten, arbeitet Achermann nun an einer Erweiterung auf Sexualdelikte, darunter Vergewaltigung. Diese Testphase ist besonders heikel, weil bei solchen Delikten Freiheitsstrafen in der bisherigen Praxis stark schwanken – zwischen einem und zehn Jahren, je nach Gericht und Kanton. Achermann begründet sein Projekt damit, dass viele Richterinnen und Richter sich mangels Zeit auf ihr «Bauchgefühl» statt auf nachvollziehbare Vergleichsfälle stützten, was zu uneinheitlichen und aus seiner Sicht potenziell ungerechten Urteilen führe.
Warum ist das wichtig?
Der Fall rührt an eine der grundsätzlichsten Fragen des Rechtsstaats: Wie viel Ermessen darf, soll oder muss ein Gericht bei der Strafzumessung behalten, und wo helfen statistische Vergleichswerte, wo verzerren sie? Strafverteidiger Thomas Fingerhuth äusserte gegenüber Medien grosse Zweifel, dass Urteile durch den Algorithmus gerechter würden: Für eine gute Strafzumessung seien subjektive Faktoren wie das individuelle Verschulden und der persönliche Eindruck der beschuldigten Person vor Gericht entscheidend – Grössen, die sich kaum in wenigen objektiven Parametern abbilden liessen. Auch der frühere Bundesrichter Hans Mathys warnte vor dem Einsatz des Tools.
Die Debatte ist damit ein Schweizer Beispiel für ein international diskutiertes Spannungsfeld: Algorithmische Entscheidungsunterstützung verspricht mehr Konsistenz zwischen vergleichbaren Fällen, birgt aber das Risiko, historische Ungleichbehandlungen aus den Trainingsdaten fortzuschreiben oder die Einzelfallgerechtigkeit einem statistischen Mittelwert unterzuordnen – gerade bei Delikten wie Vergewaltigung, bei denen der Kontext des Einzelfalls besonders stark variiert.
Was bedeutet das für die Schweiz?
- Der Fall zeigt, dass einzelne Schweizer Gerichte ohne zentrale Vorgabe eigene KI-Werkzeuge für ureigene richterliche Aufgaben entwickeln – anders als bei der laufenden Debatte um KI in der Bundesverwaltung fehlt für die Strafjustiz bislang ein verbindlicher kantonaler oder eidgenössischer Rahmen.
- Für Schweizer Strafverteidigerinnen und -verteidiger verändert sich die Verhandlungsvorbereitung, sobald Gerichte algorithmisch gestützte Strafmass-Vorschläge einbeziehen; die Frage nach Einsicht in die zugrunde liegenden Vergleichsfälle und Kriterien wird damit praktisch relevant für die Verteidigungsstrategie.
- Die Kontroverse dürfte in die bis Ende 2026 geplante Vernehmlassungsvorlage des Bundesamts für Justiz zur KI-Regulierung einfliessen, da sie zeigt, dass Fragen der Nachvollziehbarkeit und Diskriminierungsfreiheit algorithmischer Entscheidungshilfen nicht nur die Verwaltung, sondern den Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit betreffen.
Verwendete Quellen
20 Minuten berichtete Ende August 2026 ausführlich über das vom Luzerner Richter Jonas Achermann entwickelte Strafmass-Tool; der Tages-Anzeiger und die NZZ ordneten in eigenen Beiträgen die Kritik von Strafverteidigern und ehemaligen Bundesrichtern an der geplanten Erweiterung auf Sexualdelikte ein.
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Häufige Fragen
Was ist die Kernaussage zu Luzerner Richter erweitert selbst entwickeltes KI-Strafmass-Tool auf Sexualdelikte?
Jonas Achermann, Richter am Luzerner Kriminalgericht, hat ein Software-Tool entwickelt, das in einer Datenbank früherer Urteile nach ähnlichen Fällen sucht und daraus ein Strafmass für den aktuellen Fall vorschlägt.
Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?
Der Fall zeigt, dass einzelne Schweizer Gerichte ohne zentrale Vorgabe eigene KI-Werkzeuge für ureigene richterliche Aufgaben entwickeln – anders als bei der laufenden Debatte um KI in der Bundesverwaltung fehlt für die Strafjustiz bislang ein verbindlicher kantonaler oder eidgenössischer Rahmen.
Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?
20 Minuten berichtete Ende August 2026 ausführlich über das vom Luzerner Richter Jonas Achermann entwickelte Strafmass-Tool; der Tages-Anzeiger und die NZZ ordneten in eigenen Beiträgen die Kritik von Strafverteidigern und ehemaligen Bundesrichtern an der geplanten Erweiterung auf Sexualdelikte ein.