In Kürze

  • 35 Musikverlage, angeführt von Sony Music Publishing und Warner Chappell Music, haben Anthropic sowie die Mitgründer Dario Amodei und Benjamin Mann persönlich am 28. August 2026 vor einem US-Bundesgericht in Kalifornien verklagt.
  • Die Kläger werfen Anthropic eine «brazen campaign» des illegalen Torrentings, Scrapings und Herunterladens urheberrechtlich geschützter Werke vor und beziffern die betroffenen Kompositionen auf «zehntausende».
  • Bei einem Streitwert von bis zu 150'000 US-Dollar pro vorsätzlich verletztem Werk könnte sich die Forderung auf mehrere Milliarden US-Dollar belaufen; Anthropic kündigte an, sich «robust» vor Gericht zu verteidigen.

Was ist passiert?

35 Musikverlage unter Führung von Sony Music Publishing und Warner Chappell Music reichten am 28. August 2026 beim US-Bezirksgericht für den Nördlichen Bezirk von Kalifornien Klage gegen Anthropic sowie gegen die Firmengründer Dario Amodei und Benjamin Mann persönlich ein, wie TechCrunch am 29. August 2026 berichtete. Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, im Rahmen einer «brazen campaign of illegally torrenting, scraping, and downloading copyrighted works» zehntausende urheberrechtlich geschützte Musikkompositionen für das Training der Sprachmodelle Claude verwendet zu haben, ohne dafür Lizenzen erworben zu haben. Die Klageschrift bezeichnet das Vorgehen als «einen der grössten und dreistesten andauernden Diebstähle geistigen Eigentums in der Geschichte».

Konkret wird Mitgründer Benjamin Mann vorgeworfen, per BitTorrent über fünf Millionen raubkopierte Bücher heruntergeladen zu haben; weitere Mitarbeitende sollen mindestens zwei Millionen zusätzliche Werke aus der Piraterie-Plattform «Pirate Library Mirror» bezogen haben. Zudem soll Claude nachweislich wortgleiche oder nahezu wortgleiche Songtexte generiert haben, was aus Sicht der Kläger die Lizenzmärkte für Verlage und Songwriter beschädigt. Sie fordern Schadenersatz von bis zu 150'000 US-Dollar pro vorsätzlich verletztem Werk sowie bis zu 25'000 US-Dollar für jede entfernte Urheberrechtsangabe – bei der genannten Zahl potenziell betroffener Werke ein Streitwert im mehrstelligen Milliardenbereich.

Warum ist das wichtig?

Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl milliardenschwerer Urheberrechtsklagen gegen Anthropic ein: Das Unternehmen hatte im Sammelklageverfahren Bartz v. Anthropic bereits eine Einigung über 1,5 Milliarden US-Dollar mit der Verlagsbranche erzielt und sieht sich zusätzlich Klagen von Universal Music Group, Concord, ABKCO, BMG und Round Hill Music gegenüber. Die neue Klage unterscheidet sich davon, weil sie erstmals gezielt und in grossem Umfang Musikkompositionen und -texte statt Bücher oder Zeitungsartikel ins Zentrum stellt und mit den Einzelklagen gegen Amodei und Mann auch die persönliche Verantwortung von Führungspersonen adressiert.

Für die gesamte Branche generativer KI-Modelle ist relevant, wie ein US-Gericht die Grenze zwischen «fair use» beim Training und systematischer Urheberrechtsverletzung durch illegal beschaffte Trainingsdaten zieht. Ein Urteil zulasten Anthropic würde nicht nur die finanzielle Risikoeinschätzung für den gesamten Sektor verändern, sondern auch Anbieter wie OpenAI, Google oder Meta unter Druck setzen, ihre eigenen Trainingsdatenquellen offenzulegen oder nachträglich zu lizenzieren.

Was bedeutet das für die Schweiz?

  • Schweizer Unternehmen, die Claude für Marketing-, Kundendienst- oder Kreativaufgaben einsetzen, sollten sich bewusst sein, dass die zugrunde liegenden Trainingsdaten rechtlich umstritten sein können – mit potenziellen Reputations- und Haftungsrisiken bei der nachgelagerten Nutzung.
  • Für Schweizer Verwertungsgesellschaften wie die Suisa ist der Fall ein Präzedenzfall dafür, wie US-Gerichte den Konflikt zwischen KI-Training und Urheberrecht an Musikwerken beurteilen – eine Frage, die auch für Schweizer Musikschaffende mit international genutztem Repertoire relevant ist.
  • Der Fall verdeutlicht Schweizer Kanzleien und Compliance-Verantwortlichen das finanzielle Ausmass von Urheberrechtsrisiken im KI-Training und dürfte die Sorgfaltsprüfung bei der Wahl von KI-Anbietern für Unternehmen mit Bezug zu geistigem Eigentum verschärfen.

Verwendete Quellen

TechCrunch berichtete am 29. August 2026 über die am 28. August 2026 beim US-Bezirksgericht für den Nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereichte Klage; Music Business Worldwide bestätigte die Details am selben Tag.

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Häufige Fragen

Was ist die Kernaussage zu Sony Music Publishing und Warner Chappell verklagen Anthropic auf Milliardensumme?

35 Musikverlage, angeführt von Sony Music Publishing und Warner Chappell Music, haben Anthropic sowie die Mitgründer Dario Amodei und Benjamin Mann persönlich am 28. August 2026 vor einem US-Bundesgericht in Kalifornien verklagt.

Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?

Schweizer Unternehmen, die Claude für Marketing-, Kundendienst- oder Kreativaufgaben einsetzen, sollten sich bewusst sein, dass die zugrunde liegenden Trainingsdaten rechtlich umstritten sein können – mit potenziellen Reputations- und Haftungsrisiken bei der nachgelagerten Nutzung.

Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?

TechCrunch berichtete am 29. August 2026 über die am 28. August 2026 beim US-Bezirksgericht für den Nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereichte Klage; Music Business Worldwide bestätigte die Details am selben Tag.