Kurzfassung

Mehrere Schweizer Privatradios, darunter Radio 1, Radio Grischa und Radio Zürisee, testen in ihren Nachtprogrammen KI-generierte Musik, die als «SUISA-frei» beworben wird und den Sendern damit Urheberrechtsabgaben erspart.

  • Mehrere Schweizer Privatradios, darunter Radio 1, Radio Grischa und Radio Zürisee, testen in ihren Nachtprogrammen KI-generierte Musik, die als «SUISA-frei» beworben wird und den Sendern damit Urheberrechtsabgaben erspart.
  • Die Sender begründen den Schritt mit dem wirtschaftlichen Druck im Werbemarkt; die nächtliche Musik läuft ausserhalb der Haupthörzeiten und soll laufende Kosten senken, ohne das Tagesprogramm mit echten Interpretinnen und Interpreten zu verändern.
  • Die Verwertungsgesellschaft SUISA warnt, dass KI-Modelle laut Studien grösstenteils mit bereits geschütztem Musikmaterial trainiert wurden, und befürchtet bei ungebremster Verbreitung KI-generierter Musik Einnahmeverluste von bis zu einem Drittel für Schweizer Musikschaffende.

Was ist passiert?

Mehrere Schweizer Privatradios – darunter Radio 1 in Zürich, Radio Grischa und Radio Zürisee – haben gegenüber Medien bestätigt, dass sie in ihren Nachtprogrammen testweise KI-generierte Musik einsetzen. Die Titel werden als «SUISA-frei» beworben, weil für sie keine Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaft SUISA anfallen sollen; die betroffenen Sendeplätze liegen ausserhalb der Haupthörzeiten, sodass sich die Hörerschaft der Titel nach eigenen Angaben der Sender kaum bewusst wird.

Als Grund nennen die Sender den anhaltenden wirtschaftlichen Druck im Werbemarkt: KI-generierte, abgabenfreie Musik in den Nachtstunden soll laufende Kosten senken, ohne das reguläre Tagesprogramm mit menschlichen Interpretinnen und Interpreten zu verändern. Die Verwertungsgesellschaft SUISA reagierte mit deutlicher Kritik und bezeichnete das Vorgehen als riskant, sowohl rechtlich als auch für die langfristigen Einnahmen der Musikbranche.

Warum ist das wichtig?

SUISA-Kommunikationschef Giorgio Tebaldi erklärte gegenüber Medien, die eingesetzten KI-Modelle seien «grösstenteils mit bestehenden, urheberrechtlich geschützten Werken trainiert» worden – die Einstufung der generierten Musik als tatsächlich abgabenfrei sei deshalb keineswegs gesichert. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, drohen den Sendern selbst urheberrechtliche Risiken, ähnlich wie sie sich im parallel verhandelten Fall GEMA gegen Suno vor dem Landgericht München bereits konkretisiert haben.

Laut SUISA drohen der Schweizer Musikbranche bei einer ungebremsten Verbreitung KI-generierter, abgabenfreier Musik im Radio Einnahmeverluste von bis zu einem Drittel der bisherigen Urheberrechtserlöse, sollten sich vergleichbare Praktiken bei weiteren Sendern durchsetzen. Der Fall reiht sich damit in eine wachsende Zahl von Auseinandersetzungen zwischen Rundfunkveranstaltern und Verwertungsgesellschaften über die Grenzen des zulässigen KI-Einsatzes ein.

Was bedeutet das für die Schweiz?

Der Fall zeigt exemplarisch, wie das Fehlen einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte in der Schweiz – anders als künftig in der EU unter Artikel 50 der KI-Verordnung – es Sendern erlaubt, KI-Musik ohne Offenlegung gegenüber dem Publikum auszustrahlen, solange keine Urheberrechte verletzt werden. Eine entsprechende Regel im Schweizer Recht ist frühestens Ende 2026 im Rahmen der Umsetzung der Europarats-KI-Konvention zu erwarten.

Für die Schweizer Musikbranche verschärft der Fall zudem einen grundsätzlichen Zielkonflikt: Wenn Sender mit KI-Musik Kosten sparen können, sinkt der wirtschaftliche Anreiz, einheimische Musikschaffende zu spielen – ein Spannungsfeld zur bereits bestehenden Debatte um Mindestquoten für Schweizer Musik im Radio. Beobachterinnen und Beobachter erwarten, dass SUISA das Thema in die laufenden Gespräche mit dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) über die Radio- und Fernsehgesetzgebung einbringen wird.

Häufige Fragen

Was ist die Kernaussage zu Schweizer Privatradios testen nachts KI-generierte Musik – SUISA warnt vor Einnahmeverlusten?

Mehrere Schweizer Privatradios, darunter Radio 1, Radio Grischa und Radio Zürisee, testen in ihren Nachtprogrammen KI-generierte Musik, die als «SUISA-frei» beworben wird und den Sendern damit Urheberrechtsabgaben erspart.

Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?

Der Fall zeigt exemplarisch, wie das Fehlen einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte in der Schweiz – anders als künftig in der EU – es Sendern erlaubt, KI-generierte Inhalte ohne Offenlegung gegenüber dem Publikum einzusetzen, solange keine Urheberrechte verletzt werden.

Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?

persoenlich.com berichtete Ende Juli/Anfang August 2026 über die Tests bei Schweizer Privatradios; Tagesanzeiger und SRF lieferten zusätzliche Details zu den beteiligten Sendern und zur Reaktion der SUISA.