Kurzfassung
Das Universitätsspital Zürich (USZ) überwacht seit Sommer 2025 sturz- und verwirrungsgefährdete Patientinnen und Patienten mit einem KI-gestützten Kamerasystem, das Bewegungen rund um die Uhr erfasst und bei Stürzen Alarm auslöst.
- Das Universitätsspital Zürich (USZ) überwacht seit Sommer 2025 sturz- und verwirrungsgefährdete Patientinnen und Patienten mit einem KI-gestützten Kamerasystem, das Bewegungen rund um die Uhr erfasst und bei Stürzen Alarm auslöst.
- SP-Nationalrätin Min Li Marti reichte eine Interpellation ein und verlangte vom Bundesrat eine datenschutzrechtliche Einschätzung sowie eine Stellungnahme zu Alternativen wie Radartechnologie.
- Der Bundesrat antwortete, digitale Videoüberwachung in Gesundheitseinrichtungen verletze «unweigerlich» die Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre der Betroffenen – dazu zählen nicht nur Patientinnen und Patienten, sondern auch Angehörige, Besuchende und Pflegepersonal – und empfahl diskretere Alternativen ohne Kameras.
Was ist passiert?
Das Universitätsspital Zürich (USZ) setzt seit dem Sommer 2025 ein KI-gestütztes Kamerasystem ein, um verwirrte oder sturzgefährdete Patientinnen und Patienten zu überwachen. Deckenmontierte Kameras erfassen Bewegungen in den Zimmern rund um die Uhr; die KI wertet die Aufnahmen aus, erkennt etwa, wenn jemand das Bett verlässt oder stürzt, und löst bei Bedarf einen Alarm für das Pflegepersonal aus. Das Spital betont, die Aufnahmen würden anonymisiert und nicht als personenbezogene Bilder gespeichert.
SP-Nationalrätin Min Li Marti aus Zürich reichte daraufhin eine Interpellation ein und verlangte vom Bundesrat eine datenschutzrechtliche Einschätzung des Systems sowie eine Stellungnahme zu möglichen Alternativen wie radarbasierten Sensoren. In seiner Antwort hielt der Bundesrat fest, digitale Videoüberwachung in Gesundheitseinrichtungen verletze «unweigerlich» die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre der Betroffenen – wozu neben Patientinnen und Patienten auch Angehörige, Besuchende und Pflegepersonal zählen.
Warum ist das wichtig?
Der Fall ist eines der ersten Beispiele in der Schweiz, in denen der Bundesrat konkret zu einem KI-gestützten Überwachungssystem im Gesundheitswesen Stellung nimmt – und zwar kritisch. Obschon das geltende Datenschutzgesetz (DSG) keine spezifischen Regeln für KI-Anwendungen enthält, zeigt die Antwort, dass die bestehenden Grundsätze zu Persönlichkeitsrechten und Verhältnismässigkeit unmittelbar zur Anwendung kommen.
Bemerkenswert ist zudem der Verweis des Bundesrates auf mildere Alternativen: Er empfiehlt Spitälern ausdrücklich, zu prüfen, ob diskretere Systeme ohne kontinuierliche Bild- und Tonaufzeichnung – etwa radarbasierte Sensorik – dieselbe Patientensicherheit mit geringerem Eingriff in die Privatsphäre erreichen könnten. Damit positioniert sich der Bundesrat nicht grundsätzlich gegen KI-gestützte Patientenüberwachung, sondern für eine datenschutzfreundlichere technische Umsetzung.
Was bedeutet das für die Schweiz?
Für Schweizer Spitäler, die ähnliche KI-Überwachungssysteme einsetzen oder deren Einführung prüfen, liefert die Bundesratsantwort eine klare Richtschnur: Der Nutzen für die Patientensicherheit muss gegen den Eingriff in die Privatsphäre abgewogen werden, und mildere technische Alternativen sind vorzuziehen, wenn sie vergleichbaren Schutz bieten.
Dass laut Berichten bereits über 50 Schweizer Spitäler auf radarbasierte Systeme der Firma Qumea setzen – in Basel mit einer um 73 Prozent reduzierten Sturzwahrscheinlichkeit –, zeigt, dass eine datenschutzfreundlichere Umsetzung technisch bereits erprobt und verfügbar ist. Für das USZ und andere Institutionen dürfte der politische Druck damit zunehmen, entweder auf solche Alternativen umzusteigen oder den Einsatz von Kamerasystemen deutlich enger zu begrenzen.
Häufige Fragen
Was ist die Kernaussage zu Bundesrat warnt vor KI-Kameraüberwachung im Unispital Zürich – empfiehlt Radar statt Video?
Das Universitätsspital Zürich (USZ) überwacht seit Sommer 2025 sturz- und verwirrungsgefährdete Patientinnen und Patienten mit einem KI-gestützten Kamerasystem, das Bewegungen rund um die Uhr erfasst und bei Stürzen Alarm auslöst.
Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?
Der Fall zeigt exemplarisch, wie das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) auf den Einsatz von KI-Überwachungssystemen im Gesundheitswesen angewendet wird – auch ohne eigene, KI-spezifische Gesetzgebung greifen bestehende Persönlichkeitsrechte und Datenschutzprinzipien direkt.
Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?
Blick berichtet über die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation von Nationalrätin Min Li Marti zur KI-gestützten Patientenüberwachung am Universitätsspital Zürich; der Tages-Anzeiger und watson.ch ordnen die Datenschutzdebatte zusätzlich ein.