In Kürze

  • Seit 1. September 2026 sind das revidierte Kantonale Datenschutzgesetz (KDSG) und die Kantonale Datenschutzverordnung (KDSV) im Kanton Bern in Kraft; aus der bisherigen Aufsichtsstelle DSA wird die «Kantonale Datenschutzbehörde» (DSB).
  • Mehr als 1000 Bernische Gemeinden und weitere Trägerinnen öffentlicher Aufgaben unterstehen neu direkt der kantonalen Aufsicht; nur die vier grössten Städte – Bern, Biel, Köniz und Thun – behalten eigene Datenschutzstellen.
  • Für Behörden gilt neu das Prinzip «Privacy by Design» bereits in der Planungsphase von Softwareprojekten, eine Meldepflicht für Datensicherheitsvorfälle mit hohem Risiko sowie eigens erarbeitete Leitlinien, wonach KI-gestützte Inhalte und Entscheide gegenüber Betroffenen gekennzeichnet werden sollen.

Was ist passiert?

Am 1. September 2026 sind im Kanton Bern das revidierte Kantonale Datenschutzgesetz (KDSG) und die dazugehörige Kantonale Datenschutzverordnung (KDSV) in Kraft getreten. Aus der bisherigen Datenschutzaufsichtsstelle (DSA) wird die «Kantonale Datenschutzbehörde» (DSB). Mit der Revision unterstehen neu mehr als 1000 Bernische Gemeinden und weitere Trägerinnen öffentlicher Aufgaben direkt der kantonalen Aufsicht; lediglich die vier grössten Städte des Kantons – Bern, Biel, Köniz und Thun – behalten eigene Datenschutzstellen.

Für Behörden gelten mit dem neuen Gesetz konkrete zusätzliche Pflichten: Bereits in der Planungsphase jedes neuen Softwareprojekts muss dem Prinzip «Privacy by Design» Rechnung getragen werden, und Datensicherheitsvorfälle mit hohem Risiko für Betroffene müssen künftig gemeldet werden. Speziell für den Einsatz künstlicher Intelligenz hat der Kanton eigene Leitlinien erarbeitet: KI-gestützte Inhalte und Entscheide sollen gekennzeichnet werden, insbesondere dann, wenn sie Ergebnisse oder Antworten betreffen, die sich direkt an Bürgerinnen und Bürger richten.

Warum ist das wichtig?

Dass Datenschutzrecht auch auf die KI-gestützte Bearbeitung von Personendaten anwendbar ist, hält der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) grundsätzlich schon seit Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes im September 2023 fest. Was das in der Praxis konkret bedeutet, mussten Kantone und Gemeinden bislang jedoch weitgehend selbst konkretisieren. Mit den neuen Leitlinien und der Kennzeichnungspflicht liefert Bern eine der bisher detailliertesten kantonalen Antworten auf diese Frage – nach Kantonen wie Zürich und Luzern, die zuvor bereits eigene Rahmenwerke für den Verwaltungseinsatz von KI geschaffen hatten.

Die Zentralisierung der Aufsicht über mehr als 1000 Gemeinden dürfte zudem die Durchsetzung einheitlicher Standards erleichtern, wo die kommunale Praxis bisher stark variierte. Für den Bund ist die Bernische Revision auch deshalb bemerkenswert, weil das Bundesamt für Justiz bis Ende 2026 einen Vernehmlassungsentwurf zur nationalen KI-Regulierung vorbereitet – kantonale Vorstösse wie jener in Bern könnten dabei sowohl als Vorbild als auch als Beleg für die Notwendigkeit einer einheitlicheren nationalen Regelung dienen.

Was bedeutet das für die Schweiz?

Redaktionelle Einordnung: Die folgenden Schlussfolgerungen beziehen sich auf die genannten Quellen. Sie sind keine zusätzlichen Meldungen der Originalquelle.

  • Für Gemeindeverwaltungen im Kanton Bern, die zunehmend KI-Tools für Textentwürfe, Übersetzungen oder Auskünfte an die Bevölkerung testen, ersetzt die kantonale Vereinheitlichung die bisher uneinheitliche kommunale Regelungspraxis durch einen verbindlicheren Rahmen.
  • Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte, die Nutzerinnen und Nutzer direkt betreffen, dürfte Signalwirkung für andere Kantone haben, die – wie zuvor bereits Zürich und Luzern – eigene Regeln für den Verwaltungseinsatz von KI entwickeln.
  • Für Unternehmen, die im Auftrag Berner Behörden Software entwickeln oder KI-Dienste anbieten, bedeutet «Privacy by Design» ab Planungsphase höhere Anforderungen an Auftragsdatenverarbeitungsverträge und Dokumentation – ein Muster, das sich mit der laufenden Vernehmlassung des Bundesamts für Justiz zur nationalen KI-Regulierung noch verstärken dürfte.

Verwendete Quellen

infoticker.ch berichtete über das Inkrafttreten des revidierten Berner Datenschutzgesetzes; ergänzende Angaben zu den neuen KI-Leitlinien und zur Aufsichtsstruktur wurden über Publikationen der kantonalen Datenschutzbehörde (dsa.be.ch) sowie von AlgorithmWatch CH eingeordnet.

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Häufige Fragen

Was ist die Kernaussage zu Kanton Bern: Revidiertes Datenschutzgesetz mit neuen KI-Vorgaben für Behörden in Kraft?

Seit 1. September 2026 sind das revidierte Kantonale Datenschutzgesetz (KDSG) und die Kantonale Datenschutzverordnung (KDSV) im Kanton Bern in Kraft; aus der bisherigen Aufsichtsstelle DSA wird die «Kantonale Datenschutzbehörde» (DSB).

Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?

Für Gemeindeverwaltungen im Kanton Bern, die zunehmend KI-Tools für Textentwürfe, Übersetzungen oder Auskünfte an die Bevölkerung testen, ersetzt die kantonale Vereinheitlichung die bisher uneinheitliche kommunale Regelungspraxis durch einen verbindlicheren Rahmen.

Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?

infoticker.ch berichtete über das Inkrafttreten des revidierten Berner Datenschutzgesetzes; ergänzende Angaben zu den neuen KI-Leitlinien und zur Aufsichtsstruktur wurden über Publikationen der kantonalen Datenschutzbehörde (dsa.be.ch) sowie von AlgorithmWatch CH eingeordnet.