In Kürze
- Swisscom testet seit Anfang Juli 2026 in den Shops in Aarau, Bern und Lausanne das System «Kira» (KI Retail Analytics): Deckenkameras und Mikrofone erfassen Kundenbewegungen und den Grund des Ladenbesuchs, eine KI wertet Warte- und Beratungszeiten aus.
- Swisscom betont, personenbezogene Daten von Kundschaft und Personal würden anonymisiert und Tonaufnahmen nach der Umwandlung in anonymisierten Text sofort gelöscht; bei erfolgreichem Verlauf will der Konzern die Technologie bis Ende 2026 auf rund ein Dutzend Filialen ausweiten.
- Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hält solche Tracking-Systeme grundsätzlich für zulässig, verweist aber auf ein erhöhtes Risiko für die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und die besondere Bedeutung des Grundsatzes der Datenminimierung beim Einsatz von Sensoren und Aufzeichnungen.
Was ist passiert?
Swisscom lässt seit Anfang Juli 2026 in drei Filialen – in Aarau, Bern und Lausanne – ein KI-System namens «Kira» (KI Retail Analytics) im Testbetrieb laufen. An der Ladendecke montierte Kameras und Mikrofone erfassen, wie lange sich Kundinnen und Kunden im Geschäft aufhalten, wie lange die Wartezeit bis zur Beratung dauert und – über die Mikrofone – aus welchem Grund der Shop besucht wird. Das System wertet diese Daten aus, um Wartezeiten, Beratungsabläufe und die Qualität der Kundeninteraktion zu verbessern.
Am 12. August 2026 erläuterte Swisscom in einem eigenen Newsroom-Beitrag den Nutzen des Systems für Kundschaft und Personal: Ziel sei mehr Service und mehr Zeit für die eigentliche Beratung, nicht die Überwachung Einzelner. Verläuft der Test bis Ende Jahr erfolgreich, will der Konzern «Kira» auf rund ein Dutzend weitere Filialen ausweiten.
Warum ist das wichtig?
Der Pilotversuch zeigt, wie generative und analytische KI-Technologien vom Chatbot-Bildschirm in den physischen Raum vordringen: Kameras und Mikrofone im Verkaufsraum erzeugen deutlich sensiblere Daten als ein Chatverlauf, weil sie potenziell auch Gespräche und Verhalten von Personen erfassen, die dem Einsatz der Technologie nie ausdrücklich zugestimmt haben. Swisscom reagiert darauf mit technischen Schutzmassnahmen: Nach eigenen Angaben werden personenbezogene Daten von Kundschaft und Personal anonymisiert, Mikrofonaufnahmen unmittelbar nach der Umwandlung in anonymisierten Text gelöscht.
Der EDÖB stufte vergleichbare Tracking-Systeme in einer Einordnung als grundsätzlich zulässig ein, sofern sie die Grundsätze des Datenschutzgesetzes einhalten – betonte aber, dass beim Einsatz von Kameras oder Sensoren im öffentlichen Verkaufsraum ein erhöhtes Risiko für die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen bestehe und dem Prinzip der Datenminimierung deshalb besonderes Gewicht zukomme.
Was bedeutet das für die Schweiz?
- Als grösster Schweizer Telekomkonzern mit landesweitem Filialnetz setzt Swisscom einen Massstab dafür, wie stationärer Handel und Dienstleistungsbetriebe hierzulande generative und analytische KI im direkten Kundenkontakt einsetzen könnten – andere Schweizer Detailhändler und KMU mit Ladengeschäften dürften das Pilotprojekt aufmerksam verfolgen.
- Der Fall zeigt konkret, wie das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) in der Praxis greift: Kamera- und Mikrofonaufnahmen im Verkaufsraum gelten als besonders eingriffsintensiv, weshalb Grundsätze wie Datenminimierung, Anonymisierung und Zweckbindung von Anfang an ins Systemdesign einfliessen müssen statt nachträglich ergänzt zu werden.
- Für Schweizer KMU im Detailhandel und in der Beratung liefert das Projekt ein Anschauungsbeispiel dafür, dass KI-gestützte Kundenanalyse zwar Prozesse optimieren kann, aber ohne transparente Kommunikation gegenüber Kundschaft und Personal sowie ohne enge Abstimmung mit den Anforderungen des DSG rasch zu Vertrauens- und Reputationsrisiken führt.
Verwendete Quellen
Swisscom informierte am 12. August 2026 im eigenen Newsroom über den Nutzen des KI-Einsatzes im Kundenkontakt; IT Magazine, Watson und weitere Schweizer Medien hatten den im Juli 2026 gestarteten Pilotversuch mit dem System «Kira» in drei Filialen bereits zuvor eingeordnet und dabei auch die datenschutzrechtliche Einschätzung des EDÖB eingeholt.
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Häufige Fragen
Was ist die Kernaussage zu Swisscom testet KI-System «Kira» zur Kundenanalyse in drei Filialen?
Swisscom testet seit Anfang Juli 2026 in den Shops in Aarau, Bern und Lausanne das System «Kira» (KI Retail Analytics): Deckenkameras und Mikrofone erfassen Kundenbewegungen und den Grund des Ladenbesuchs, eine KI wertet Warte- und Beratungszeiten aus.
Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?
Als grösster Schweizer Telekomkonzern mit landesweitem Filialnetz setzt Swisscom einen Massstab dafür, wie stationärer Handel und Dienstleistungsbetriebe hierzulande generative und analytische KI im direkten Kundenkontakt einsetzen könnten – andere Schweizer Detailhändler und KMU mit Ladengeschäften dürften das Pilotprojekt aufmerksam verfolgen.
Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?
Swisscom informierte am 12. August 2026 im eigenen Newsroom über den Nutzen des KI-Einsatzes im Kundenkontakt; IT Magazine, Watson und weitere Schweizer Medien hatten den im Juli 2026 gestarteten Pilotversuch mit dem System «Kira» in drei Filialen bereits zuvor eingeordnet und dabei auch die datenschutzrechtliche Einschätzung des EDÖB eingeholt.