In Kürze

  • Das US-Justizministerium reichte am 1. September 2026 vor dem zuständigen New Yorker Bundesgericht im konsolidierten Verfahren «In re OpenAI, Inc. Copyright Infringement Litigation» vor Richter Sidney Stein ein «Statement of Interest» ein und forderte das Gericht auf festzustellen, dass das Trainieren von Sprachmodellen mit urheberrechtlich geschütztem Text grundsätzlich als «fair use» gilt.
  • Laut Reuters ist dies das erste Mal, dass sich die US-Regierung überhaupt zur Frage positioniert, ob das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschütztem Material rechtmässig ist; das Justizministerium argumentiert, der Erfolg der amerikanischen KI-Industrie sei ein bedeutendes nationales Sicherheitsinteresse und eine Einstufung als Urheberrechtsverletzung «wäre problematisch – und rechtlich falsch».
  • Die New York Times reagierte scharf auf die Parteinahme der Trump-Administration zugunsten von OpenAI und Microsoft in ihrer eigenen, seit Ende 2023 laufenden Sammelklage; über den Fall selbst hat das Gericht noch nicht entschieden.

Was ist passiert?

Das US-Justizministerium hat am 1. September 2026 im konsolidierten New Yorker Verfahren «In re OpenAI, Inc. Copyright Infringement Litigation» vor Richter Sidney Stein ein sogenanntes «Statement of Interest» eingereicht – eine Stellungnahme, mit der sich die US-Regierung äussert, ohne selbst Verfahrenspartei zu sein. Unterzeichnet von Associate Attorney General Stanley E. Woodward Jr., Assistant Attorney General Brett Shumate und dem für das Verfahren zuständigen Senior Counsel Michael Weisbuch, fordert das Ministerium das Gericht auf, das Trainieren grosser Sprachmodelle mit urheberrechtlich geschütztem Text grundsätzlich als «fair use» einzustufen. Wörtlich heisst es, die USA hätten «ein starkes Interesse daran, dass dieses Gericht jedes Argument zurückweist, wonach das Training von LLMs mit urheberrechtlich geschützten Texten gegen das Urheberrecht verstösst».

Die Klage der New York Times gegen OpenAI und Microsoft läuft seit Ende 2023; die Zeitung wirft den Unternehmen vor, Millionen ihrer Artikel unerlaubt zum Training von ChatGPT und anderen Systemen verwendet und dabei teilweise Inhalte reproduziert zu haben, die ihrer eigenen Berichterstattung stark ähneln. Laut Reuters ist der Fall das erste Verfahren, in dem sich die US-Regierung überhaupt zur grundsätzlichen Rechtmässigkeit von KI-Training mit urheberrechtlich geschütztem Material äussert. Die New York Times reagierte in eigenen Stellungnahmen scharf auf die Parteinahme der Trump-Administration zugunsten der beklagten Unternehmen; über die Klage selbst hat das Gericht noch nicht entschieden.

Warum ist das wichtig?

Die Positionierung der US-Regierung fällt in eine Phase, in der Gerichte weltweit uneinheitlich über die urheberrechtliche Zulässigkeit von KI-Training entscheiden: Während im Fall Bartz gegen Anthropic ein US-Gericht das Training selbst als «fair use» einstufte, aber das Horten unrechtmässig beschaffter Buchkopien nicht deckte und sich Anthropic in der Folge auf einen Vergleich über 1,5 Milliarden US-Dollar einliess, kämpft der deutsche Bundesgerichtshof im Parallelverfahren gegen den Trainingsdatensatz-Anbieter LAION mit ähnlichen Fragen und erwägt eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof. Die explizite Unterstützung der US-Regierung für die Position der KI-Industrie dürfte das Kräfteverhältnis in laufenden und künftigen US-Verfahren zugunsten der Anbieter verschieben.

Für Rechteinhabende weltweit ist die DOJ-Position ein Rückschlag: Statt über gerichtliche Verfahren eine Vergütung für die Nutzung ihrer Werke im KI-Training durchzusetzen, verweist das Justizministerium ausdrücklich auf den politischen Prozess und rät Kreativschaffenden, sich für eine Lösung an den US-Kongress zu wenden statt an die Gerichte. Diese Argumentation dürfte auch ausserhalb der USA aufmerksam verfolgt werden, weil sie zeigt, wie stark geopolitische und industriepolitische Erwägungen – hier explizit als nationales Sicherheitsinteresse formuliert – inzwischen in eigentlich urheberrechtliche Fragen hineinspielen.

Was bedeutet das für die Schweiz?

  • Die Schweiz kennt bislang keine dem US-«fair use» vergleichbare allgemeine Ausnahme für das Training kommerzieller KI-Modelle: Art. 24d URG erlaubt die automatisierte Auswertung frei zugänglicher Werke nur zu wissenschaftlichen Forschungszwecken, während das Bundesamt für Justiz laut Fachpublikationen erst noch prüft, ob und wie eine breitere Ausnahme für KI-Training ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen werden soll – mit einer möglichen Vergütungspflicht und einem Opt-out-Recht für Urheberinnen und Urheber als Diskussionsoptionen.
  • Sollte sich die von der US-Regierung gestützte Fair-Use-Position vor Gericht durchsetzen, würde dies die Rechtslage für Schweizer Unternehmen, die Modelle von OpenAI oder Microsoft einsetzen, tendenziell entschärfen; Schweizer Verlage und Rechteinhabende, die eigene Vergütungsmodelle für KI-Training anstreben, verlieren hingegen ein wichtiges internationales Präjudiz zu ihren Gunsten.
  • Für Schweizer Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen mit grenzüberschreitend tätiger KI-Kundschaft bleibt der Fall ein zentraler Beobachtungspunkt, weil die Positionierung der US-Regierung die internationale Debatte über Vergütungsmodelle für KI-Training – auch mit Blick auf die parallel laufende schweizerische Gesetzesrevision – mitprägen dürfte.

Verwendete Quellen

The Washington Post berichtete am 2. September 2026 über den Eingang des Statement of Interest; PYMNTS und weitere Medien ordneten die rechtlichen Argumente und die Reaktion der New York Times zusätzlich ein.

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Häufige Fragen

Was ist die Kernaussage zu US-Justizministerium stellt sich erstmals im KI-Urheberrechtsstreit auf die Seite von OpenAI und Microsoft?

Das US-Justizministerium reichte am 1. September 2026 vor dem zuständigen New Yorker Bundesgericht im konsolidierten Verfahren «In re OpenAI, Inc. Copyright Infringement Litigation» vor Richter Sidney Stein ein «Statement of Interest» ein und forderte das Gericht auf festzustellen, dass das Trainieren von Sprachmodellen mit urheberrechtlich geschütztem Text grundsätzlich als «fair use» gilt.

Warum ist diese KI-Meldung für die Schweiz relevant?

Die Schweiz kennt bislang keine dem US-«fair use» vergleichbare allgemeine Ausnahme für das Training kommerzieller KI-Modelle: Art. 24d URG erlaubt die automatisierte Auswertung frei zugänglicher Werke nur zu wissenschaftlichen Forschungszwecken, während das Bundesamt für Justiz laut Fachpublikationen erst noch prüft, ob und wie eine breitere Ausnahme für KI-Training ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen werden soll – mit einer möglichen Vergütungspflicht und einem Opt-out-Recht für Urheberinnen und Urheber als Diskussionsoptionen.

Welche Quelle nutzt KI News Schweiz für diese Einordnung?

The Washington Post berichtete am 2. September 2026 über den Eingang des Statement of Interest; PYMNTS und weitere Medien ordneten die rechtlichen Argumente und die Reaktion der New York Times zusätzlich ein.